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Entgelttransparenzrichtlinie der Europäischen Union
Handlungsbedarf für Unternehmen der Bauwirtschaft
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) muss bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden, worüber wir bereits mit Rundschreiben vom 14. Januar 2026 berichtet hatten. Ein konkreter Gesetzentwurf liegt derzeit immer noch nicht vor. Das zuständige Ministerium geht davon aus, dass eine Umsetzung in deutsches Recht erst 2027 erfolgen wird. Die daraus resultierenden Berichtspflichten für Unternehmen, die über den Schwellenwert der Mitarbeitenden liegen (100 Beschäftigten, vgl. Art. 9 ETRL), werden wohl erst im Juni 2028 wirksam werden. Im Bundeskabinett soll der Gesetzentwurf zur Umsetzung Ende dieses Monats behandelt werden. Gleichwohl zeichnen sich bereits die wesentlichen Anforderungen ab, sodass sich auch für die Bauwirtschaft ein unmittelbarer Vorbereitungsbedarf ergibt. Ziel der Richtlinie ist die konsequentere Durchsetzung des Grundsatzes „gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ durch umfassende Transparenz-, Auskunfts- und Berichtspflichten.
Das Rundschreiben der BVMB können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.
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Einführung erfolgt: Neues Technisches Regelwerk Asphalt 2026
Mit unseren Rundschreiben vom 5. und 26. Mai 2026 haben wir Sie bereits über die Veröffentlichung der neuen Regelwerke im Asphaltstraßenbau informiert.
Das Rundschreiben der BVMB sowie die dazugehörigen Anlagen können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.
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Veröffentlichung der ZTV Asphalt-StB 26 Teil 2, Stand März 2026
Bauen im Bestand – Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung
Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) hat die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau und die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt, Teil 2: Bauen im Bestand – Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung, Stand März 2026 (ZTV Asphalt-StB März 26 Teil 2), herausgegeben.
Das Rundschreiben der BVMB sowie die dazugehörigen Anlagen können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.
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Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr:
Befristete Absenkung der Voraussetzungen für Stoffpreisgleitungen bei Asphaltmischgut
Bezugnehmend auf unser Rundschreiben vom 27. März 2026 zu den Auswirkungen des Ölpreisanstiegs infolge des Irankriegs auf den Bundesfernstraßenbau informieren wir Sie über ein weiteres Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) vom 21. Mai 2026.
Das Rundschreiben der BVMB sowie die dazugehörige Anlage können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.
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Einladung: Nächste Sitzung des Arbeitskreises Sicherungsleistungen der BVMB
Gerne möchten wir uns über die aktuellen Themen der letzten Wochen austauschen und über die hier eingegangenen Informationen berichten. Dazu laden wir Sie herzlich zu einer Arbeitskreissitzung im Online-Format ein. Diese wird am Donnerstag, 28. Mai 2026 in der Zeit von 14:00 Uhr-15:30 Uhr per MS-Teams digital stattfinden.
Die Einladung der BVMB mit weitern Information zur Anmeldung können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.
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Wichtige Information:
Abschlagszahlungen auf Nachträge bei der DB InfraGO AG ab sofort im Fokus
Bereits im Rahmen der Jahrestagung unseres Arbeitskreises Bahn im Herbst vergangenen Jahres hatte der Vorstand der DB InfraGO AG (DB) in Aussicht gestellt, einen neuen beschleunigten und vereinfachten Abschlagszahlungsprozess auf Nachträge einführen zu wollen. Damit sollte der massiv angewachsene Rückstau in der Nachtragsbearbeitung nachhaltig abgebaut werden.
Das vollständige Rundschreiben können Sie einsehen, nachdem Sie sich angemeldet haben.
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„Umschalten vom Ankündigungs- in Ausführungsmodus!“
1 Jahr Schwarz-Rot: Baupolitik bleibt hinter den Erwartungen zurück
Gut ein Jahr nach Amtsantritt der neuen Bundesregierung zieht die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB) eine erste Zwischenbilanz für die Baupolitik und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter Leitung von Verena Hubertz (SPD) – mit ernüchterndem Ergebnis. „Die Bilanz fällt insgesamt enttäuschend aus“, resümiert BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka. Zwar habe es eine Vielzahl ambitionierter und vielversprechender Ankündigungen gegeben, doch deren Umsetzung lasse weiterhin auf sich warten. „Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung den Ankündigungsmodus verlässt und endlich ins Handeln kommt“, so Gilka. Der Wohnungsbau stecke unverändert im Krisenmodus, dringend benötigte Impulse im Bereich Bundesfernstraßen und Schieneninfrastruktur kämen nur schleppend an. Gleichzeitig verliere das Sondervermögen an Wirkungskraft, während der angekündigte „Bauturbo“ nach wie vor von überbordender Bürokratie und mangelnder Digitalisierung ausgebremst werde. „Wir brauchen endlich konkrete Fortschritte und Ergebnisse – was angekündigt ist, muss auch umgesetzt werden“, fordert Gilka und warnt vor wachsender Unsicherheit in der Bauwirtschaft bei anhaltendem Reformdruck.
Die Pressemitteilung können Sie hier abrufen.
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