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Corona-Arbeitsschutz-Verordnung des Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales
Wir möchten Sie mit diesem Rundschreiben über die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassene Rechtsverordnung mit dem Titel „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung“ (Corona-ArbSchV) informieren.
Ziel und Inhalt der Verordnung ist der aus Sicht der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten aktuell notwendige und gebotene Arbeitsschutz, gerade in Anbetracht der auftretenden Virus Mutanten bei weiterhin angespannter Infektionslage.
Das vollständige Rundschreiben der BVMB können Sie nach erfolgter Anmeldung im geschützten Bereich einsehen.
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Corona-Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel vom 19. Januar 2021
Wir möchten Sie mit diesem Rundschreiben über die Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel vom 19. Januar 2021 informieren. Die am 5. Januar 2021 getroffenen Maßnahmen werden bis zum 14. Februar 2021 verlängert.
Das vollständige Rundschreiben der BVMB können Sie nach erfolgter Anmeldung im geschützten Bereich einsehen.
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Konjunkturmotor Bau läuft weiter
Optimierter Coronaschutz für Mitarbeiter
Die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) sieht keinen Anlass für eine Corona-bedingte Einschränkung der Bautätigkeit in Deutschland. Dafür fehlt es eindeutig an einer Datengrundlage, dass Baustellen maßgeblich zum Infektionsgeschehen in Deutschland beitragen, so Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der BVMB.
Der Umstand, dass der Baustellenbetrieb in den letzten Monaten nahezu ungehindert aufrechterhalten werden konnte, ist nicht zuletzt auf das geringe Risiko bei Arbeiten im Freien und den verantwortungsvollen Umgang der Unternehmen mit den speziellen Schutzmaßnahmen für das Baugewerbe zurückzuführen. Bereits seit langem sind in der Bauwirtschaft Arbeitsplatzgefährdungsbeurteilungen und die FFP-Masken als persönliche Schutzausrüstung eingeführt, sodass die Mitarbeiter an deren Gebrauch gewöhnt sind.
Die gesamte Pressemitteilung der BVMB können Sie hier einsehen.
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Corona Einreise-Verordnung der Bundesregierung vom 13. Januar 2021
Mit Rundschreiben (RS) vom 6. Januar 2021 hatten wir Sie über die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz zu den verlängerten Corona Maßnahmen bis Ende Januar 2021 informiert. Die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland wird nun weiter eingeschränkt. Aktuell wurde die „Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag“(CoronaEinreiseV) am 13. Januar 2021 im Kabinett beschlossen und zum 14. Januar 2021 in Kraft gesetzt.
Das vollständige Rundschreiben der BVMB können Sie nach erfolgter Anmeldung im geschützten Bereich einsehen.
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COVID-19-Pandemie bedingte Mehrkosten im Bahnbau
DB-interne Arbeitshilfe zur Ermittlung pandemiebedingter zusätzlicher Kosten - Update
Mit Rundschreiben vom 07. Juli 2020 hatten wir über die Zusage der DB AG für den Bereich des VRI (DB Netz AG, DB S&S AG, DB Energie GmbH) berichtet, die im Erlass des BMVI genannten Kosten auf Nachweis den Bauunternehmen zu erstatten. Diese Zusage betrifft nicht die mit Eigenmitteln finanzierten Maßnahmen der DB AG. Bei Mischfinanzierungsmaßnahmen gilt die Zusage jeweils prozentual bezogen auf den Bundesanteil bzw. bei Länderzusagen auch auf den jeweiligen Landesanteil.
Die DB interne Arbeitshilfe in der Fassung vom 02.11.2020 können Sie abrufen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.
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Corona-Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel vom 5. Januar 2021
Den Medien haben Sie entnommen, dass die im Dezember getroffenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bis zum 31. Januar 2021 verlängert werden.
Die getroffenen Beschlüsse haben wir Ihnen im Wortlaut zu ihrer Kenntnis angehängt.
Für die Bauwirtschaft erscheinen dabei aus unserer Sicht einige Punkte relevant.
Das Rundschreiben der BVMB können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.