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Annahme des Schlichterspruchs - Tarifrunde im Bauhauptgewerbe abgeschlossen
Die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hat den Schlichterspruch zur Tarifrunde für das Bauhauptgewerbe angenommen.
Nach den Anhörungen am 26. und 27. August 2020 in Berlin und am 2. September 2020 in Kassel und dem danach ergangenen Schlichterspruch haben die beteiligten Tarifparteien den gefunden Kompromiss zugestimmt.
Dieser umfasst vier Tarifverträge (TV): I. TV Lohn West und TV Lohn Ost sowie II. TV Gehalt West und TV Gehalt Ost.
Dabei unterscheidet sich der Geltungsbereich:
I. Der TV Lohn West gilt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Der TV Lohn Ost gilt entsprechend für das Gebiet der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
II. Der TV Gehalt West gilt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Länder Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Der TV Gehalt Ost gilt entsprechend für das Gebiet der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Damit liegen noch keine Informationen zum TV Gehalt West des Bundeslandes Bayern sowie zum TV Gehalt Ost sowie TV Lohn Ost für das Land Berlin vor.
Den Schlichterspruch können Sie nach erfolgter Anmeldung im geschützten Bereich einsehen.