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Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen:
Fortschreibung der Erlassregelungen zur Ersatzbaustoffverordnung (EBV)
Mit der Fortschreibung der Erlassregelungen zum Vollzug der EBV des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18. März 2025 werden bestimmte Regelungen, z. B. zu behördlichen Zuständigkeiten, Verwaltungsaufgaben, Kriterien für das Abfallende von Recyclingbaustoffen, aus dem Erlass zum Inkrafttreten der EBV vom 27. Juli 2023 zeitlich verlängert.
Das Rundschreiben der BVMB sowie die dazugehörigen Anlagen können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.
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Standardleistungsbuch für das Bauwesen des Gemeinsamen Ausschusses
Elektronik im Bauwesen (GAEB) – STLB-Bau, Version 2024-10
mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) vom 12. März 2025 hat uns der Erlass zur Einführung der Version 2024-10 des Standardleistungsbuches für das Bauwesen (STLB-Bau) des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB) erreicht.
Das Rundschreiben der BVMB sowie die dazugehörigen Anlagen können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.
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Umfrage zur Aus- und Weiterbildung im Pflasterhandwerk – Bitte um Beteiligung!
Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. hat eine Online-Umfrage zur Ausbildung im Pflasterhandwerk initiiert und bittet dabei ebenfalls um die Unterstützung der BVMB.
Das Rundschreiben der BVMB sowie die dazugehörige Umfrage können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr:
- Einführung ZTV-W Böschungs- und Sohlensicherungen, LB 210, Ausgabe Februar 2025
- Einführung STLK Böschungs- und Sohlensicherungen, LB 210, Ausgabe Februar 2025
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat uns mit Schreiben vom 21. Februar 2025 über die Fortschreibung der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen – Wasserbau (ZTV-W) für Böschungs- und Sohlensicherungen, Leistungsbereich 210, Ausgabe Februar 2025, informiert. Außerdem wurden wir mit o. g. Schreiben über die Fortschreibung des Standardleistungskatalogs (STLK) für den Wasserbau für Böschungs- und Sohlensicherungen, Leistungsbereich 210, informiert.
Das Rundschreiben der BVMB sowie die dazugehörigen Anlagen können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.
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Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen:
Güteüberwachung im Straßenbau in NRW, 1. Quartal 2025
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen quartalsmäßig in Form der Veröffentlichung „Güteüberwachung im Straßenbau Nordrhein-Westfalen“ über die neuesten Entwicklungen in der Güteüberwachung im Bereich Straßenbau in Nordrhein-Westfalen informiert.
Das Rundschreiben der BVMB sowie die dazugehörigen Anlagen können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr:
Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 01/2025,
Verzeichnis der veröffentlichten gültigen Rundschreiben der Abteilung
Bundesfernstraßen, Stand: 1. Januar 2025
Mit E-Mail vom 11. Februar 2025 erreichte uns der Hinweis des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) zur aktuellen Übersicht der gültigen Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) mit Stand 1. Januar 2025.
Das Rundschreiben der BVMB sowie die dazugehörigen Anlagen können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.
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Kann Ausbauasphalt ein Nebenprodukt = Nicht-Abfall sein?
Verband der Bau- und Rohstoffindustrie e.V. (vero) und Bundesvereinigung
Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) legen gemeinsames Gutachten vor
Im Rahmen der Frühjahrssitzung des Sprecherkreises des BVMB-Arbeitskreises Straße/Brücke wurde beschlossen, gemeinsam mit vero ein Gutachten zur Nebenprodukteigenschaft von Ausbauasphalt in Auftrag zu geben. Ausgangspunkt dieses Gutachtens ist das Porr-Urteil des EuGH vom 17.11.2022 (C-238/21), in dem es um den Umgang mit unbelastetem Bodenaushub geht, der seine Abfalleigenschaft verloren hat bzw. diese nicht erhalten hat. Die Verbände vero und BVMB sehen in Bezug auf das „Porr-Urteil“ eine Analogie zwischen Bodenaushub und Ausbauasphalt. Unbelasteter Ausbauasphalt wird aktuell als Abfall eingestuft, selbst wenn seine Qualität bekannt ist, er sortenrein abgefräst wurde und sogar in gleicher Funktion wiederverwendet wird.
Das Rundschreiben der BVMB und das o. g. Gutachten der Kanzlei Franßen & Nusser Rechtsanwälte PartGmbB zur Nebenprodukteigenschaft von Ausbauasphalt können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr:
Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 03/2025,
Fortschreibung der Richtlinien für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und
Ausstattung von Ingenieurbauten (RE-ING) – Ausgabe 2024/12
Mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 03/2025 vom 28. Januar 2025) hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Fortschreibung der Richtlinien für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Ausstattung von Ingenieurbauten (RE-ING), Ausgabe 2024/12, einschließlich Übersicht über den Stand der RE-ING und den wesentlichen Änderungen bekannt gegeben.
Das Rundschreiben der BVMB sowie die dazugehörigen Anlagen können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.
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Temperaturabgesenkter Asphalt – Vorgehensweise bei Straßen.NRW
Mit Schreiben vom 30. Januar 2025 wurden wir vom Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen auf die aktuell geänderte Handhabung bezüglich des Einsatzes von temperaturabgesenktem Asphalt hingewiesen. Wir informieren Sie hiermit über die aktuelle Vorgehensweise. Diese soll allen Beteiligten die Möglichkeit geben, frühzeitig einen routinierten Umgang mit temperaturabgesenkten Walzasphalten zu erreichen.
Das Rundschreiben der BVMB sowie die dazugehörigen Anlagen können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr:
Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 02/2025,
Information zu neuen Regelungen der TL BEL-FÜ, Ausgabe 2022
Mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 02/2025 vom 17. Januar 2025 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Regelungen zur Umsetzung der Anforderungen der Technischen Lieferbedingungen für die Baustoffe zur Herstellung von Fahrbahnübergängen aus Asphalt (TL BEL-FÜ), Ausgabe 2022, für bereits eingeführte und in der „Zusammenstellung der geprüften Fahrbahnübergänge aus Asphalt nach den TL BEL-FÜ (ZTV-ING 6-7) für die Anwendung an Bauwerken und Bauteilen der Bundesverkehrswege“ gelistete Bauprodukte und Systeme bekannt gegeben.
Das Rundschreiben der BVMB sowie die dazugehörigen Anlagen können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr:
Gelbdrucke BAWMerkblätter – Stellungnahme aus dem Mitgliederkreis erbeten
- Rissbreitenbegrenzung für Zwang in massiven Wasserbauwerken (MRZ), Ausgabe 2024
- Entmischungssensibilität von Beton (MESB), Ausgabe 2024
- Zweitbeton (MZB), Ausgabe 2024
- Bestimmung der adiabatischen Temperaturerhöhung von Beton (MATB), Ausgabe 2024
Mit Schreiben vom 19. Dezember 2024 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) darüber informiert, dass die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) folgende BAWMerkblätter überarbeitet bzw. neu erarbeitet hat.
Das Rundschreiben der BVMB sowie die dazugehörigen Anlagen können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.
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Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 27/2024:
Übergangsregelung für wasserdichte Fahrbahnübergänge gemäß TL/TPFÜ 2005
Mit dem ARS Nr. 18/2021 des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) wurden u. a. die fortgeschriebenen TL/TP FÜ 2021 eingeführt und damit die bisherige Praxis der Einzel- und Regelprüfung auf CE-gekennzeichnete Fahrbahnübergänge mit Europäisch Technischer Bewertung erweitert.
Das Rundschreiben der BVMB sowie die dazugehörigen Anlagen können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.
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Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr:
Umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat die betroffenen Stellen in Bayern mit Schreiben vom 18. Dezember 2024 über aktuelle Entwicklungen im Bereich der umweltverträglichen Verwertung von Straßenausbaustoffen mit teer- und pechtypischen Bestandteilen informiert.
Das Rundschreiben der BVMB sowie die dazugehörigen Anlagen können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.