3. Termin „Offene Sprechstunde“
Nachhaltigkeit in der Bauwirtschaft
Nachhaltigkeit beschäftigt Politik, Gesellschaft und Wirtschaft. Zunehmend wird es für Unternehmen wichtig, ihre Geschäftsmodelle um eine Nachhaltigkeitsstrategie zu ergänzen. Die Anforderungen an ein unternehmerisches Nachhaltigkeitsprofil und eine Nachhaltigkeitsstrategie steigen, gerade aus Sicht von:
- Politik, insbesondere europäischem und deutschem Gesetzgeber
- Kunden, zunehmend auch öffentlichen Auftraggeber
- Banken und Kapitalgebern
- Bewerbern und Mitarbeitern
Aus Brüssel und Berlin gibt es ganz konkrete heutige und zukünftige Gesetze und Regularien rund um Nachhaltigkeit, die in den nächsten Jahren zunehmend auch mittlere, familiengeführte Unternehmen direkt oder indirekt, als Zulieferer, treffen werden. Dazu zählen u.a.:
- Europäische Nachhaltigkeits-Berichtspflicht (CSRD)
- Deutsches Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG)
- Europäisches Lieferkettengesetz (CSDDD)
- EU Taxonomie
- Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie u.v.m.
Neben den regulatorischen Anforderungen wird das Nachhaltigkeits-Assessment von Lieferanten für viele große und mittlere private wie öffentliche Unternehmen bzw. Bau-Auftraggeber immer wichtiger. Dementsprechend verlangen zunehmend viele Auftraggeber (bspw. jetzt auch die Deutsche Bahn AG) von ihren Lieferanten ein positives Abschneiden bei Lieferanten-Nachhaltigkeits-Assessments. Oft wird dies über spezialisierte Agenturen/Plattformen umgesetzt, wie bspw. ecovadis, SAQ (drive sustainability) oder über unternehmensspezifische Fragebögen.
Gerade in der Bauwirtschaft ist es elementar, sich jetzt mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinanderzusetzen, auf Nachhaltigkeitsbericht und Nachhaltigkeits-Assessments gut vorzubereiten. Deswegen widmet sich die BVMB stärker dem Themenkomplex Nachhaltigkeit und bietet Services für Mitgliedsunternehmen.
- Details
Einladung: Nachhaltigkeit / Neue Entwicklungen bei EU-Berichtspflichten
CSRD-Änderungen, VSME und mehr – Was sollte ich tun
Online-Informationsveranstaltung am 10. Juni 2025
am 17. April 2025 ist die sogenannte „Stop-the-Clock“-Richtlinie (EU) 2025/794 durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft getreten. Sie verschiebt zentrale Fristen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) sowie der unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (CSDDD) auf europäischer Ebene. Auch inhaltlich (Anhebung der Schwellen-Unternehmensgrößen) wird sich einiges an der CSRD ändern. Gleichzeitig wird allerorten ein neuer, freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht-Mittelstandsstandard (VSME) beworben.
Vor diesem Hintergrund laden wir Sie gemeinsam mit Herrn Jens Kürten, Nachhaltigkeitsberater der BVMB, herzlich zu unserer Online-Informationsveranstaltung ein.
Das Rundschreiben sowie der Teilnahmelink zur Informationsveranstaltung der BVMB mit weiteren Informationen können Sie nach erfolgten Login im geschützten Bereich abrufen.
- Details
Zusammenfassung der Omnibus-Vorschläge zur Nachhaltigkeits-Regulatorik
der EU-Kommission vom 26.02.2025
Omnibus-Paket I und II, Stand: 27.02.2025
Am vergangenen Mittwoch, 26. Februar 2025, hat die EU-Kommission weitreichende Vorschläge zur Änderung der Nachhaltigkeits-Regulatorik vorgelegt (sogenanntes Omnibus-Paket I und II). Die in Brüssel vorgestellten Punkte sind bislang reine Vorschläge der EU-Kommission. Es sind im Wesentlichen Änderungen von bestehenden und gültigen Direktiven.
Das Rundschreiben der BVMB können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.
- Details
Abfrage im Mitgliederkreis
Europäische Nachhaltigkeits-Berichtspflicht (CSRD) ab 2025
Weitere Termine im Format „Offene Sprechstunde“
Viele Auftraggeber, ab diesem Jahr auch die Deutsche Bahn, machen die erfolgreiche Teilnahme ihrer Lieferanten an Nachhaltigkeits-Assessments (durch ecovadis und andere) zur Pflicht. Ebenfalls wird dieses Jahr die europäische Nachhaltigkeitsberichtspflicht von der neuen Bundesregierung, die sich durch die jetzt anstehenden Koalitionsverhandlungen herauskristallisieren wird, in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Am vergangenen Mittwoch, 26. Februar 2025, hat zudem Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ihren Plan zur Vereinfachung der europäischen Berichtspflichten für Unternehmen vorgestellt.
Seit Januar hat die BVMB in Kooperation mit Herrn Jens Kürten, JK Consulting und Nachhaltigkeitsberater der BVMB, drei „Offene Sprechstunden“ und ein Webinar zur Einführung von Nachhaltigkeitsaudits am Beispiel von Ecovadis flankierend angeboten. Dieses Format stieß im Mitgliederkreis auf großes Interesse und die gestellten Fragen spiegelten die Bandbreite an Fortschritt und Wissenstand in den einzelnen Unternehmen wider. Mit der digitalen Kurzumfrage möchten wir abermals den weiteren Beratungsbedarf im Mitgliederkreis erfragen.
Das Rundschreiben der BVMB sowie den Link zur dazugehörigen Umfrage können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.
- Details
Einladung Europäische Nachhaltigkeits-Berichtspflicht (CSRD) ab 2025
Mit diesem Schreiben möchten wir Sie zur dritten digitalen „offenen Sprechstunde“ mit Herrn Jens Kürten, JK Consulting und Nachhaltigkeitsberater der BVMB, im neuen Jahr einladen. Die Teilnahme ist für Sie kostenlos. Die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist auf 25 Personen begrenzt.
Diese findet am
Montag, den 10. Februar 2025,
digital per MS Teams,
in der Zeit von 15:00 Uhr-16:00 Uhr
statt. Bitte melden Sie sich bei Interesse für die o. g. Sprechstunde bis spätestens 7. Februar 2025 über unsere Veranstaltungsseite an
Das Rundschreiben der BVMB mit den Anmeldemodalitäten können Sie einsehen, nachdem Sie sich in dem geschützten Bereich angemeldet haben.
- Details
Einladung Europäische Nachhaltigkeits-Berichtspflicht (CSRD) ab 2025
2. Termin „Offene Sprechstunde“
Mit diesem Schreiben möchten wir Sie zur zweiten digitalen „offenen Sprechstunde“ mit Herrn Jens Kürten, JK Consulting und Nachhaltigkeitsberater der BVMB, im neuen Jahr einladen. Die Teilnahme ist für Sie kostenlos. Die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist auf
25 Personen begrenzt.
Diese findet am
Freitag, den 31. Januar 2025,
digital per MS Teams,
in der Zeit von 09:00 Uhr-10:00 Uhr
statt. Bitte melden Sie sich bei Interesse für die o. g. Sprechstunde bis spätestens 30. Januar 2025 über unsere Veranstaltungsseite an
Das Rundschreiben der BVMB mit den Anmeldemodalitäten können Sie einsehen, nachdem Sie sich in dem geschützten Bereich angemeldet haben.