Europäische Nachhaltigkeits-Berichtspflicht (CSRD)
Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht steht noch aus
Handlungsbedarf besteht dennoch
Auch wenn die Umsetzung der europäischen Nachhaltigkeitsberichtspflichten (CSRD) in nationales deutsches Recht bis jetzt aufgrund des Bruchs der Ampel Koalition Anfang November des vergangenen Jahres nicht erfolgt ist, wird sich die aus der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 hervorgehende neue Bundesregierung nach ihrer Kabinettsbildung relativ zeitnah mit der Umsetzung des Regierungsentwurfs vom 24. Juli 2024 – noch von SPD, FDP und GRÜNEN in der vergangenen Legislatur vorgelegt – beschäftigen müssen, denn die CSRD-Direktive ist geltendes europäisches Recht in den meisten Mitgliedsstaaten fristgerecht in nationales Recht umgesetzt und wird in diesen Ländern bereits angewendet.
Das Rundschreiben der BVMB können Sie einsehen, nachdem Sie sich in dem geschützten Bereich angemeldet haben.