Statements der Geschäftsführung zu aktuellen Themen rund um die mittelständische Bauwirtschaft
Hier finden Sie aktuelle Statements zu relevanten bau- und wirtschaftspolitischen Themen unserer Geschäftsführung. Sollten Sie als Pressevertreterin oder Pressevertreter Interesse an Aussagen zu wirtschafts-, bau-, und gesellschaftspolitischen Themen mit Bezug zur mittelständischen Bauwirtschaft haben, so sprechen Sie uns gerne an. Wenden Sie sich bitte an den presseverantwortlichen Geschäftsführer, Herrn RA Dirk Stauf oder gerne über eine allgemeine Anfrage an .
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Zum Teileinsturz der Carolabrücke in Dresden
Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der BVMB meint:
Den Zustand vieler Brücken in der Bundesrepublik bewertet Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V., als kritisch. „Es ist nicht ausgeschlossen, dass weitere Bauwerke kollabieren. Die Politik und Verwaltung wissen davon.“ Im Angesicht des Investitionsstaus und der seit Jahrzehnten vernachlässigten Instandhaltung beläuft sich der kommunale Investitionsbedarf in Straßen, Schienen und Brücken bis 2030 auf rund 372 Milliarden Euro. Wir weisen seit Jahren auf diese dramatische Lage hin und verdeutlichen mit immer wiederkehrenden Appellen den dringenden Handlungsbedarf. Glücklicherweise ist es bei dem Einsturz der Carolabrücke in Dresden zu keinen Personenschäden gekommen. „Das Glück darf man aber nicht überstrapazieren“, so Gilka. Bereits zum Brückengipfel im Jahr 2022 haben wir auf das fehlende Bewusstsein für die „Brückennotlage“ in Deutschland hingewiesen und auch für den kommunalen Bereich ein groß und langfristig angelegtes Erneuerungsprogramm gefordert.
Das Statment von Herrn Michael Gilka können Sie hier abrufen.
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Zur Einführung der Ersatzbaustoffverordnung am 1. August 2023
„Die neue Ersatzbaustoffverordnung ist so komplex, dass Auftraggeber in Zukunft lieber auf die Verwendung von Recyclingbaustoff verzichten wollen. Das ist ein Schildbürgerstreich!“
Am gestrigen Dienstag, den 1. August 2023, ist mit der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) innerhalb der sog. Mantelverordnung eine „Zeitenwende“ im Bereich des Einbaues von Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke angebrochen. Jedenfalls könnte man das meinen. Ohne die erstmalig bundeseinheitlich getroffenen Regelungen zu verteufeln, wurden die Hinweise und Bedenken der Verbände der Bauwirtschaft nicht vollumfänglich berücksichtigt, obwohl der Bundesrat bereits eine erste Änderungsverordnung verabschiedet hat und diese bereits in Kraft getreten ist. Die Folge ist nun ein „Dickicht“ von ländereigenen Einführungserlassen zur EBV, die teilweise bereits bestehende länderspezifische Regelungen zum Übergang erweitern bzw. anpassen. Die praktische Anwendbarkeit der Verordnung sehen wir daher weiterhin kritisch. Deswegen auch nochmals von unserer Seite ein klarer Appell zeitnah nachzubessern und nicht die Chance wieder zu versäumen, eine einheitliche, rechtssichere praktikable Lösung zu finden.
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Bundesrat stimmt Änderungen der Ersatzbaustoffverordnung zu und sieht weiteren Anpassungsbedarf
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7. Juli 2023 einer Änderung der am 1. August 2023 in Kraft tretenden Ersatzbaustoffverordnung zugestimmt. Trotz der Zustimmung hat der Bundesrat die Bundesregierung gebeten, die ErsatzbaustoffVO mit einer weiteren Änderungsverordnung, in der auch das „Abfallende“ geregelt werden solle, anzugehen. Wichtige Anpassungen werden in der Entschließung (BR-Drs. 237/23(B)) aufgeführt.
Die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB) kann diesen Änderungen u. a.:
- die Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen für die Herstellung von Asphaltmischgut,
- der Hinweis, dass die in Anlage 2 und 3 enthaltenen Einbautabellen für Gleisschotter nicht konsistent sind
sowie
- die Hinweise hinsichtlich der Anforderungen an die Analytik
nur zustimmen. Diese wichtigen Punkte sind aus unserer Sicht essenziell für die praktische Anwendbarkeit der Verordnung. Deswegen auch von unserer Seite an dieser Stelle ein klarer Appell zeitnah nachzubessern und nicht die Chance wieder zu vertun, eine rechtssichere praktikable Lösung zu finden, damit man nicht mit "Abfall" baut.
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BVMB begrüßt Fachkräfteeinwanderungsgesetz
BVMB: „Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, weitere müssen folgen!“
Die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB) begrüßt ausdrücklich das nunmehr vom Bundesrat verabschiedete Fachkräfteeinwanderungsgesetz als einen Baustein, um dem Fachkräftemangel in der Bauwirtschaft entgegenzuwirken. Der Fachkräftemangel in der Bauwirtschaft bedroht zunehmend den Erhalt und die Erneuerung unserer Infrastruktur. Der nunmehr eröffnete Weg für die erleichterte Zuwanderung von Fach- und weiteren Arbeitskräften kann die Bemühungen vieler Bauunternehmer unterstützen, dringend benötigte Mitarbeiter zu gewinnen. Neben der erleichterten Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und den erwarteten Möglichkeiten des Familiennachzuges sieht die BVMB insbesondere auch einen Vorteil im sogenannten "Spurwechsel" für die bereits in Deutschland lebenden integrierten Asylbewerber mit qualifiziertem Abschluss und Arbeitsplatz. In vielen Fällen scheitert bisher die Integration von ausländischen Facharbeitern in die Unternehmen an starren gesetzlichen Hürden.
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BVMB sieht Nachbesserungsbedarf im Bundeshaushalt
„Wenn die Verkehrswende gelingen soll, muss der Bundeshaushalt noch bis zur endgültigen Verabschiedung im Dezember 2023 deutlich nachgebessert werden."
Die geplanten Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur bleiben weit hinter den Bedarfen und den Erwartungen zurück. Und auch hinter dem, was in der Koalition im März 2023 beschlossen wurde. Gerade insbesondere im Bereich der Bahn werden die bis 2027 vorgesehenen Mittel nicht ausreichen, um die Qualität des Netzes signifikant zu verbessern.Für die Bauunternehmen gibt es somit kaum eine Veranlassung ihre Kapazitäten an die eigentlich bestehenden Bedarfe anzupassen. Der Haushalt 2024 und die Finanzplanung 2027 unterstützt nicht die ambitionierten Vorhaben, die sich BM Wissing speziell für die Bahn in den kommenden Jahren vorgenommen hat. Damit fehlt auch eine Verlässlichkeit für die Bauunternehmen. Vielmehr muss die mittelständische Bauwirtschaft sich Sorgen machen, dass die Finanzierung der Hochleistungskorridore im Bereich der Bahn kaum mehr Spielraum für die wichtige Instandhaltung des übrigen Netzes lässt.
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