Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht
Als tarifpolitisch unabhängiger Wirtschaftsverband informiert und berät die BVMB ihre Mitgliedsunternehmen zu den komplexen Themen des Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht im Bauhauptgewerbe.
Unter Berücksichtigung der allgemeinverbindlichen Tarifverträge in der Bauwirtschaft werden unsere Mitglieder kompetent und umfassend unterstützt, um ihre Personalstrategien an den Markt- und Wettbewerbsbedingungen des Baumarktes flexibel auszurichten. Wichtigste Ziele sind dabei
- qualifizierte Mitarbeiter langfristig an die Unternehmen zu binden.
- junge Menschen qualifiziert auszubilden und zu fördern.
- gesetzliche und tarifliche Vorgaben bei der Beschäftigung von eigenen Mitareitern und beim Fremdpersonaleinsatz einzuhalten (Generalunternehmerhaftung)
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Allgemeinverbindlicherklärung der Tarifverträge für das Baugewerbe
Mit Schreiben vom 22. Februar 2023 hatten wir Sie über die Einigung der Tarifparteien zur tariflichen Inflationsausgleichsprämie (TV-Inflationsausgleichsprämie) informiert. Diese Regelungen wurden mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 1. August 2023 für allgemeinverbindlich erklärt. Ebenfalls hatten wir am 31. März 2023 in einem Schreiben über die Wegezeitenentschädigungen berichtet. Diese Regelungen zur Wegezeit wurden – wie angekündigt – in den Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) aufgenommen und ebenfalls am 1. August 2023 für allgemeinverbindlich erklärt.
Das Rundschreiben der BVMB können sie nach erfolgtem Login im geschützten Bereich einsehen.
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Tarifparteien einigen sich auf tarifliche Inflationsausgleichsprämie
Die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes, der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V., der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt haben sich am 30. Januar 2023 auf eine tarifliche Inflationsausgleichsprämie für gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte, Poliere und Auszubildende geeinigt.
Das Rundschreiben sowie weitere Informationen zum TV Inflationsausgleichsprämie können Sie im geschützten Bereich einsehen.
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Annahme des Schlichterspruchs - Tarifrunde im Bauhauptgewerbe abgeschlossen
Die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hat den Schlichterspruch zur Tarifrunde für das Bauhauptgewerbe angenommen.
Nach den Anhörungen am 26. und 27. August 2020 in Berlin und am 2. September 2020 in Kassel und dem danach ergangenen Schlichterspruch haben die beteiligten Tarifparteien den gefunden Kompromiss zugestimmt.
Dieser umfasst vier Tarifverträge (TV): I. TV Lohn West und TV Lohn Ost sowie II. TV Gehalt West und TV Gehalt Ost.
Dabei unterscheidet sich der Geltungsbereich:
I. Der TV Lohn West gilt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Der TV Lohn Ost gilt entsprechend für das Gebiet der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
II. Der TV Gehalt West gilt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Länder Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Der TV Gehalt Ost gilt entsprechend für das Gebiet der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Damit liegen noch keine Informationen zum TV Gehalt West des Bundeslandes Bayern sowie zum TV Gehalt Ost sowie TV Lohn Ost für das Land Berlin vor.
Den Schlichterspruch können Sie nach erfolgter Anmeldung im geschützten Bereich einsehen.
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Schlichterspruch bei den Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe
Die Tarifvertragsparteien stehen kurz vor einem Abschluss eines neuen Tarifvertrages.
Die Tarifverhandlungen zwischen dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) sind heute mit einem mehrheitlichen Schlichterspruch beendet worden, dem die Tarifvertragsparteien innerhalb der nächsten 14 Tage noch zustimmen müssen.
Das vollständige Rundschreiben der BVMB können Sie nach erfolgter Anmeldung im geschützten Bereich einsehen.
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BAG-Urteil: Keine Kostenerstattung für die Fahrt von der Wohnung zum Baubetriebssitz!
Das aktuelle Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Thema „Keine Kostenerstattung für die Fahrt von der Wohnung zum Baubetriebssitz!“ finden Sie hier:
Urteil des BAG vom 17. Januar 2017 - 9 AZR 326/16
Das Urteil hat unser Justiziar und Mitglied im BVMB-Beraterteam, Herr RA Volker Mecking, am 17. Januar 2017 für eines unserer Mitglieder am BAG erstritten. Damit ist eine für die gesamte Bauwirtschaft sehr bedeutsame Fragestellung geklärt worden.