Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht
Als tarifpolitisch unabhängiger Wirtschaftsverband informiert und berät die BVMB ihre Mitgliedsunternehmen zu den komplexen Themen des Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht im Bauhauptgewerbe.
Unter Berücksichtigung der allgemeinverbindlichen Tarifverträge in der Bauwirtschaft werden unsere Mitglieder kompetent und umfassend unterstützt, um ihre Personalstrategien an den Markt- und Wettbewerbsbedingungen des Baumarktes flexibel auszurichten. Wichtigste Ziele sind dabei
- qualifizierte Mitarbeiter langfristig an die Unternehmen zu binden.
- junge Menschen qualifiziert auszubilden und zu fördern.
- gesetzliche und tarifliche Vorgaben bei der Beschäftigung von eigenen Mitareitern und beim Fremdpersonaleinsatz einzuhalten (Generalunternehmerhaftung)
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Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
Der Bundestag hat zum 6. März 2017 das Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung geändert.
Die Veröffentlichung vom 9. März 2017 mit den erfolgten Anpassungen finden Sie hier:
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Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
Der Bundestag hat zum 21. Februar 2017 unter anderem das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geändert.
Die Veröffentlichung mit den erfolgten Anpassungen finden Sie hier:
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 8
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Bundesarbeitsgericht (BAG) erklärt Allgemeinverbindlicherklärungen 2008, 2010 und 2014 des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren für unwirksam
mit zwei Beschlüssen vom 21. September 2016 hat der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) die Allgemeinverbindlicherklärungen (AVE) des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe aus den Jahren 2008, 2010 und 2014 für unwirksam erklärt.
Detaillierte Informationen können BVMB-Mitglieder im Bereich Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht einsehen, nachdem sie sich angemeldet haben.