Arbeitskreis Recht

Im Arbeitskreis Recht engagiert sich die BVMB gemeinsam mit den Teilnehmern für die Interessen unserer Mitglieder zu allen rechtsrelevanten Themen. Es werden aktuelle Rechtsthemen vorgestellt bzw. durch einen Impulsvortrag angerissen und mit den Teilnehmern diskutiert. Im Vordergrund steht dabei der Informations- und Erfahrungsaustausch untereinander. Gerne werden auch Themen aus dem Mitgliederkreis aufgenommen.

 

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BVMB-Arbeitskreis Recht und Compliance-Update am 18. April 2023 in Bonn in Präsenz und Online

Wie  in der vergangenen Sitzung in Hannover angekündigt, findet die nächste Sitzung des Arbeitskreises Recht als hybride Veranstaltung am

Dienstag, 18. April 2023

von 10:00 bis 16:00 Uhr  

statt. Es besteht die Möglichkeit der Teilnahme

in den Räumlichkeiten der BVMB,

Kaiserplatz 3, 53113 Bonn,

oder

Online per MS-Teams.

 

Diesmal sind folgende Themen für unsere Veranstaltung in der Zeit von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr geplant:

  • Update Fortentwicklung VOB/B und Bauvertragsrecht
  • Initiative AGB-Recht
  • IPA – Partnerschaftsmodelle (PM Schiene BVMB/DB AG)
  • Fortentwicklung der Stoffpreisgleitklausel
  • Nachhaltigkeit im Vergaberecht

Das Rundschreiben der BVMB mit weiteren Informationen zu den Themen der Sitzung und der Anmeldung zur Veranstaltung können Sie einsehen, nachdem Sie sich angemeldet haben.

Einladung zur Präsenzsitzung des BVMB-Arbeitskreises Recht
am Dienstag, 18. Oktober 2022 in Hannover

Wie bereits am 16. August 2022 angekündigt, findet die nächste Sitzung des BVMB-Arbeitskreises Recht

Dienstag, 18. Oktober 2022
von 10:00 bis 16:00 Uhr
im Novotel Hannover,
Podbielskistrasse 21-23, 30163 Hannover
novotel-hannover.hotel-in-hannover.com

als Präsenzveranstaltung statt, zu der wir Sie hiermit ganz herzlich einladen.

Das Rundschreiben der BVMB mit weiteren Informationen zu den Themen der Sitzung und der Anmeldung zur Veranstaltung können Sie einsehen, nachdem Sie sich angemeldet haben.

Save the Date: Nächste Sitzung des BVMB-Arbeitskreises Recht als Präsenzveranstaltung am 18. Oktober 2022 im Novotel Hannover

Die nächste Sitzung des Arbeitskreises Recht wird am

Dienstag, 18. Oktober 2022
von 10:00 bis 16:00 Uhr
im Novotel Hannover,
Podbielskistrasse 21-23, 30163 Hannover
novotel-hannover.hotel-in-hannover.com

als Präsenzveranstaltung stattfinden.

Das Rundschreiben der BVMB mit weiteren Informationen zu den Themen der Sitzung können Sie einsehen, nachdem Sie sich angemeldet haben.

Einladung zur Online-Sitzung des BVMB-Arbeitskreises Recht
am Mittwoch, 22. September 2021

Hiermit laden wir Sie sehr herzlich zur nächsten Sitzung des BVMB-Arbeitskreises Recht ein, die am

 

Mittwoch, 22. September 2021, 10:00 bis 11:30 Uhr

als Online-Veranstaltung stattfinden soll.

Im Arbeitskreis Recht werden aktuelle Rechtsthemen vorgestellt bzw. durch einen Impulsvortrag angerissen und mit den Teilnehmern diskutiert.

Wie die Erfahrung des letzten Jahres gezeigt hat, ist ein Erfahrungsaustausch oder eine Diskussion in einem Onlineformaten nicht so intensiv und vielschichtig wie in einer persönlichen Runde. Dennoch möchten wir einige unserer Themen mit Ihnen diskutieren, haben uns aber auf Grund von Hinweisen einiger Teilnehmer entschieden, die Onlineveranstaltung kurz zu halten.

Das Rundschreiben der BVMB können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.

Neuer Rechtsschutz in Vergabeverfahren in Rheinland-Pfalz

Das Bundesland Rheinland-Pfalz hat zum 1. Juni 2021 neue Rechtsschutzmöglichkeiten bei Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte eingeführt. Mit der entsprechenden Landes-verordnung (GVBl. 2021 Nr. 9 v. 02.03.2021, S.123) wird nun der Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte demjenigen oberhalb der Schwellenwerte strukturell nachgebildet. Die Neuregelungen gelten für Bauleistungen ab einem Schwellenwert von 100.000 € ohne Umsatzsteuer (ab dem 01.07.2022 75.000 €) und für Liefer- und Dienstleistungen ab 75.000 € ohne Umsatzsteuer. Von der Landesverordnung sind die öffentlichen Aufträge der rheinland-pfälzischen Landesbehörden, Kreise und Gemeinden sowie deren juristischen Personen des öffentlichen Rechts erfasst. Vom persönlichen Anwendungsbereich nicht erfasst werden dagegen Unternehmen der öffentlichen Hand in Privatrechtsform, d. h. z. B. staatliche beherrschte Tochtergesellschaften, wie etwa Stadtwerke. Ebenfalls gilt die Verordnung nicht für die obersten Landesbehörden bzw. Landesministerien.

Das vollständige Rundschreiben der BVMB können Sie einsehen, nachdem Sie sich angemeldet haben.

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