Leitfaden zur Anwendung einer Stoffpreisgleitklausel
Die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. hat bereits im Jahre 2015 in Zusammenarbeit mit den anderen Bauverbänden (HDB und ZDB) einen Leitfaden zur Anwendung einer sogenannten Stoffpreisgleitklausel erarbeitet. Dieser "Leitfaden zur Berechnung von Mehr- und Minderaufwendungen bei der Anwendung von Stoffpreisgleitklauseln in Bauverträgen" soll Ihnen erste Handlungshinweise und Anhaltspunkte zu einer korrekten Anwendung einer solchen Klausel geben. Neben der PDF gehört dazu eine Excel Tabelle, welche als Berechnungsformular dient.
Bitte beachten Sie vor dem Hintergrund des Erlasses des Bundesministeriums für Wohnen, Bauwesen und Stadtentwicklung (BMWSB) vom 25. März 2022 und des gleichlautenden Erlasses des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), welcher am selben Tag veröffentlicht wurde, dass diese befristete Sonderregelungen beinhalten. Konsultieren Sie zum genauen Inhalt der Erlasse und deren Auswirkungen bitte unser Rundschreiben vom 28. März 2022.
Mit Rundschreiben vom 22. Juni 2022 haben nun das BMWSB und das BMDV die Erlasse vom 25. März 2022 zunächst bis zum 31.12.2022 verlängert und gleichzeitig eine Anpassung vorgenommen. Mit den überarbeiteten Regelungen gibt der Bund auch weiter das Signal an die öffentlichen Auftraggeber und die Bauwirtschaft, dass die Auswirkungen erheblicher Preiserhöhungen nicht in allen Fällen einseitig zu Lasten der Bauunternehmen gehen dürfen. Zu den Regelungen in den neuen Erlassen haben wir Ihnen im Rundschreiben vom 22. Juni 2022 einige Punkte erläutert.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 24. Juni 2022 zudem einige Hinweise zum Umgang mit Preissteigerungen in der öffentlichen Auftragsvergabe (Liefer- und Dienstleistungen) vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine in einem Rundschreiben veröffentlicht.
Mit Schreiben vom 6. Dezember 2022 haben das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) die am 25. März 2022 eingeführten Sonderregelungen sowie deren Konkretisierungen und Ergänzungen vom 22. Juni 2022 zum Umgang mit Lieferengpässen und Materialpreissteigerungen aufgrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine nochmals bis zum 30. Juni 2023 verlängert.