Checkliste Generalunternehmerhaftung in der Bauwirtschaft
Für die tagtägliche Praxis ist es außerordentlich wichtig, dass Geschäftsführung und Führungspersonal von Bauunternehmen über die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Nachunternehmer- und Fremdpersonaleinsatz informiert sind und die konkrete Vertragsabwicklung auf den Baustellen gesetzeskonform durchgeführt wird.
Die BVMB hat daher in Kooperation mit Frau Rechtsanwältin Dr. Angela Emmert von der Kanzlei CMS Hasche Sigle, Köln, die „Checkliste Generalunternehmerhaftung in der Bauwirtschaft“ entwickelt und diese im Juni 2021 aktualisiert und an die neuen Bedingungen angepasst. Damit finden die Erweiterungen der Reform des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) Ende des Jahres 2020 Einzug in die "Praxistipps", die sich für die Bauwirtschaft als überblicksartige Zusammenstellung besonders relevanter Themen versteht, ohne dabei den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben.
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