Nachhaltigkeit in der Bauwirtschaft
Nachhaltigkeit beschäftigt Politik, Gesellschaft und Wirtschaft. Zunehmend wird es für Unternehmen wichtig, ihre Geschäftsmodelle um eine Nachhaltigkeitsstrategie zu ergänzen. Die Anforderungen an ein unternehmerisches Nachhaltigkeitsprofil und eine Nachhaltigkeitsstrategie steigen, gerade aus Sicht von:
- Politik, insbesondere europäischem und deutschem Gesetzgeber
- Kunden, zunehmend auch öffentlichen Auftraggeber
- Banken und Kapitalgebern
- Bewerbern und Mitarbeitern
Aus Brüssel und Berlin gibt es ganz konkrete heutige und zukünftige Gesetze und Regularien rund um Nachhaltigkeit, die in den nächsten Jahren zunehmend auch mittlere, familiengeführte Unternehmen direkt oder indirekt, als Zulieferer, treffen werden. Dazu zählen u.a.:
- Europäische Nachhaltigkeits-Berichtspflicht (CSRD)
- Deutsches Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG)
- Europäisches Lieferkettengesetz (CSDDD)
- EU Taxonomie
- Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie u.v.m.
Neben den regulatorischen Anforderungen wird das Nachhaltigkeits-Assessment von Lieferanten für viele große und mittlere private wie öffentliche Unternehmen bzw. Bau-Auftraggeber immer wichtiger. Dementsprechend verlangen zunehmend viele Auftraggeber (bspw. jetzt auch die Deutsche Bahn AG) von ihren Lieferanten ein positives Abschneiden bei Lieferanten-Nachhaltigkeits-Assessments. Oft wird dies über spezialisierte Agenturen/Plattformen umgesetzt, wie bspw. ecovadis, SAQ (drive sustainability) oder über unternehmensspezifische Fragebögen.
Gerade in der Bauwirtschaft ist es elementar, sich jetzt mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinanderzusetzen, auf Nachhaltigkeitsbericht und Nachhaltigkeits-Assessments gut vorzubereiten. Deswegen widmet sich die BVMB stärker dem Themenkomplex Nachhaltigkeit und bietet Services für Mitgliedsunternehmen.
- Details
Nachhaltigkeits-Gesetze und Berichtspflichten – Was auf Bauunternehmen zukommt
Online-Informationsveranstaltung der BVMB in Kooperation mit JK Consulting
Nachhaltigkeit ist nicht nur in aller Munde, auch die Gesetzgeber in Berlin und Brüssel sind aktiv. Schon heute und erst recht in den nächsten Jahren kommen neue Gesetze, Richtlinien und Verordnungen rund um Nachhaltigkeitsberichtspflichten, Lieferketten und Taxonomie auf Unternehmen zu. Das gilt auch für Bauunternehmen. Viele dieser Berichtspflichten betreffen zunächst große, meist börsennotierte Unternehmen. Aber schon in wenigen Jahren werden viele Regelungen auch mittlere, kleinere und fami-liengeführte Unternehmen betreffen. Und wenn nicht direkt, dann indirekt als Partner und Zulieferer von größeren Unternehmen.
Es gilt also, sich rechtzeitig darauf vorzubereiten. Denn dann ist der Aufwand überschaubar. Gleichzeitig kann die frühzeitige Entwicklung einer eigenen Nachhaltigkeitsstrategie auch Chancen bieten. Sei es bei der Entwicklung neuer Produkte, Märkte und Geschäftsmodelle. Sei es als komparativer Vorteil gegenüber Wettbewerbern oder als Unterscheidungsmerkmal beim Auftraggeber und Kunden. Auch für die Bindung der eigenen Mitarbeiter und die Attraktivität gegenüber potenziellen Bewerbern kann eine klare Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens gewinnbringend sein. Für den Kapitalmarkt, unabhängig ob Fremd- oder Ei-genkapital, ist Nachhaltigkeit schon längst ein wichtiges Kriterium. Es spricht also vieles dafür, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Wir möchten uns an dieser Stelle nochmals für die rege Beteiligung und die hohe Anzahl an Teilnehmenden bedanken.
Die Präsentation mit weiteren Informationen zur vergangenen Veranstaltung mit Herrn Jens Kürten können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.
- Details
Nachhaltigkeits-Gesetze und Berichtspflichten – Was auf Bauunternehmen zukommt
Online-Informationsveranstaltung der BVMB in Kooperation mit JK Consulting
Nachhaltigkeit ist nicht nur in aller Munde, auch die Gesetzgeber in Berlin und Brüssel sind aktiv. Schon heute und erst recht in den nächsten Jahren kommen neue Gesetze, Richtlinien und Verordnungen rund um Nachhaltigkeitsberichtspflichten, Lieferketten und Taxonomie auf Unternehmen zu. Das gilt auch für Bauunternehmen.
Viele dieser Berichtspflichten betreffen zunächst große, meist börsennotierte Unternehmen. Aber schon in wenigen Jahren werden viele Regelungen auch mittlere, kleinere und familiengeführte Unternehmen betreffen. Und wenn nicht direkt, dann indirekt als Partner und Zulieferer von größeren Unternehmen.
Zur weiteren Information bieten wir mit dem Autor dieser Mitgliederinformation, Herrn Jens Kürten, eine Online-Informationsveranstaltung an:
„Nachhaltigkeits-Gesetze und Berichtspflichten – Was auf Bauunternehmen zukommt“
Online-Informationsveranstaltung per MS-Teams
am Donnerstag, 29.06.2023 von 10:00 – 11:30 Uhr
Das Rundschreiben der BVMB können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.