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Save-the-Date: AK Bahn der BVMB am 22. November 2021 in Berlin
Wir freuen uns, Ihnen den Termin für unsere nächste Tagung des Arbeitskreises Bahn in Berlin bekannt zu geben.
Der Arbeitskreis Bahn wird in diesem Jahr am
22. November 2021 in Berlin ca. 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr, anschl. Get-together
als Präsenzveranstaltung stattfinden.
Bitte merken Sie sich den Termin schon heute vor. Eine Einladung mit ausführlicher Tagesordnung und den Vortragsthemen erhalten Sie voraussichtlich im Oktober 2021.
Bitte beachten Sie vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, dass sich die Durchführbarkeit und maximale Teilnehmerzahl der Veranstaltung sowie zusätzliche Hygieneanforderungen nach den zum Veranstaltungszeitpunkt maßgeblichen Rahmenbedingungen richten müssen. Gegebenenfalls werden wir die Gesamtteilnehmerzahl und die Anzahl der Teilnehmer pro Un-ternehmen bei der Veranstaltung beschränken. Hierüber werden wir Sie mit größtmöglichem zeitlichem Vorlauf informieren.
Hier gelangen Sie zum Rundschreiben der BVMB.
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Abrechnung von Mehrmengen im DB-Bauvertrag
In den vergangenen Monaten haben wir von vielen Mitgliedsunternehmen gehört, dass in Bauprojekten der Deutschen Bahn AG (DB AG) wieder verstärkt Nachträge bei klassischen Mehrmengen im Sinne von § 2 Abs. 3 VOB/B gefordert werden. Bereits 2012 hat die DB AG die Regelung zur Behandlung von Mehrmengen im DB-Bauvertrag gegenüber ihren Mitarbeitern und Vertragspartnern konkretisiert. Danach werden Mengenüberschreitungen nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B nicht als Nachträge behandelt. Vielmehr werden sie über die Abrechnung der Leistungspositionen des Hauptvertrages vergütet. Eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung der Einheitspreise und Verrechnung erfolgt im Nachhinein.
Das vollständige Rundschreiben der BVMB können Sie einsehen, nachdem Sie sich angemeldet haben.
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Neuer Rechtsschutz in Vergabeverfahren in Rheinland-Pfalz
Das Bundesland Rheinland-Pfalz hat zum 1. Juni 2021 neue Rechtsschutzmöglichkeiten bei Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte eingeführt. Mit der entsprechenden Landes-verordnung (GVBl. 2021 Nr. 9 v. 02.03.2021, S.123) wird nun der Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte demjenigen oberhalb der Schwellenwerte strukturell nachgebildet. Die Neuregelungen gelten für Bauleistungen ab einem Schwellenwert von 100.000 € ohne Umsatzsteuer (ab dem 01.07.2022 75.000 €) und für Liefer- und Dienstleistungen ab 75.000 € ohne Umsatzsteuer. Von der Landesverordnung sind die öffentlichen Aufträge der rheinland-pfälzischen Landesbehörden, Kreise und Gemeinden sowie deren juristischen Personen des öffentlichen Rechts erfasst. Vom persönlichen Anwendungsbereich nicht erfasst werden dagegen Unternehmen der öffentlichen Hand in Privatrechtsform, d. h. z. B. staatliche beherrschte Tochtergesellschaften, wie etwa Stadtwerke. Ebenfalls gilt die Verordnung nicht für die obersten Landesbehörden bzw. Landesministerien.
Das vollständige Rundschreiben der BVMB können Sie einsehen, nachdem Sie sich angemeldet haben.
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Bund will Preisgleitklauseln stärken
BVMB begrüßt Ankündigung aus dem Ministerium
Die Preise für Baumaterialien und Baustoffe galoppieren aktuell geradezu davon. Für viele Bauunternehmen führt das zu einer alarmierenden Situation: Sie müssen die Baustoffe nun zu massiv höheren Preisen als kalkuliert einkaufen, sind aber gegenüber ihren Bauherren an die vereinbarten Baupreise gebunden. Die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) hatte zusammen mit weiteren Spitzenverbänden deshalb bei den zuständigen Ministerien Alarm geschlagen und gefordert, Preisgleitklauseln mit Baufirmen verstärkt zu ermöglichen. Jetzt ist zur Zufriedenheit der BVMB eine erste positive Antwort vom Bundesinnenministerium eingetroffen. Der Verband fordert ebenso faire Lösungen auch für Bauzeitverlängerungen in Folge der aktuellen Materialknappheit.
Die gesamte Pressemitteilung der BVMB können Sie hier einsehen.
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Arbeitsplatzmessungen Dämpfe und Aerosole aus Bitumen:
Dringender Aufruf zur Beteiligung an Messungen des KoA-Bit
Neben der Verwendung von Niedrigtemperaturasphalt und technischen Maßnahmen werden bei der Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwerts für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen auch organisatorische Maßnahmen eine nicht unwesentliche Rolle spielen.
Um diese identifizieren zukönnen, bedarf es weiterer Arbeitsplatzmessungen. Die Verbände des KoA-Bit haben hierzu ein Konzept aufgestellt, Messungen unabhängig von denen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) bei Baumaßnahmen durchzuführen, bei denen temperaturabgesenkter Asphalt unter Verwendung von Straßenfertigern mit Absauganlage eingebaut wird. Die Messungen sind für Unternehmen kostenfrei.
Wir bitten dringend um Meldung von Baustellen, bei denen Sie tempereraturabgesenkten Asphalt unter Einsatz absaugender Fertiger einbauen!
Das Rundschreiben der BVMB sowie weitere konkrete Informationen zu den Anforderungen an die Baumaßnahmen können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.
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Deutsche Bahn AG
Einladung zum zentralen Bau- und Informationsdialog (zBID)
der DB Netz AG am 09.07.2021
Im Rahmen der Zukunftsinitiative Bahnbau mit Beteiligung der DB AG und der Verbände der Bauwirtschaft wurde vereinbart, dass die Unternehmen der Bauwirtschaft auch Zugang zu den sog. zentralen Bau- und Informationsdialogen der DB Netz AG erhalten. In diesen Veranstaltungen wurden bisher lediglich die Eisenbahnverkehrsunternehmen über anstehende Baumaßnahmen im Schienennetz und Neuerungen bei der DB Netz AG informiert. Durch die Beteiligung der Bauwirtschaft an diesem Format soll die Kapazitäts- und Investitionsplanung der Bauunternehmen verbessert werden, da Informationen über geplante Bauvorhaben der DB Netz AG die Baubranche früher erreichen können.
Das vollständige Rundschreiben der BVMB können Sie einsehen, nachdem Sie sich angemeldet haben.
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Umfrage „BIM Policy Paper“ der Hochschule Osnabrück
Mit mit diesem Rundschreiben möchten wir Sie auf eine kurze Online-Umfrage zum Thema BIM der Hochschule Osnabrück hinweisen und um Ihre Teilnahme bitten.
Zum Hintergrund: Im Rahmen des Forschungsprojekts "BIM Policy Paper" beschäftigt sich die Hochschule Osnabrück mit dem Problem der flächendeckenden Etablierung von BIM in der Baubranche. Die Forschungsthese sieht dabei das Grundproblem in den aktuellen Rahmenbedingungen des deutschen Baumarktes. Eine umfangreiche Analyse der bereits durchgeführten Studien zeigt dabei, dass insbesondere Bauunternehmen und das Facility Management beim Einsatz von BIM auf Hindernisse stoßen, die ggf. durch Änderungen der Rahmenbedingungen vermieden werden können.
Das Rundschreiben der BVMB können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.
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Kommende Veranstaltungen
16. Oktober 2023 12:00 - 19:00 Uhr Jahrestagung des AK Bahn in Berlin |
24. Oktober 2023 10:00 - 16:00 Uhr AK Recht (Präsenz) |
30. Oktober 2023 16:00 - 17:30 Uhr 15. Sitzung AK BIM zwischen DEGES u. BVMB (digital) |
07. November 2023 09:30 - 16:00 Uhr AK Personal |
14. November 2023 09:00 - 15:30 Uhr BVMB AK Straße/Brücke |
19. Februar 2024 13:00 - 20:00 Uhr Neujahrsempfang der BVMB, #TdmB24 |