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Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 24/2023:
VOB 2019 – Ergänzungsband 2023
Mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 24/2023 vom 14. Dezember 2023 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) uns darüber informiert, dass aktualisierte und neue Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) mit der Herausgabe des Ergänzungsbandes 2023 zur VOB 2019 veröffentlicht wurden.
Das Rundschreiben der BVMB sowie die dazugehörige Anlage können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.
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Neue Entwicklungen in der Generalunternehmerhaftung
Ausblick auf das Jahr 2024
Für die tagtägliche Praxis ist es außerordentlich wichtig, dass Geschäftsführung und Führungspersonal von Bauunternehmen über die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Nachunternehmer- und Fremdpersonaleinsatz informiert sind und die konkrete Vertragsabwicklung auf den Baustellen gesetzeskonform durchgeführt wird.Dazu hat die BVMB in Kooperation mit Frau Rechtsanwältin Dr. Angela Emmert von der Kanzlei CMS Hasche Sigle, Köln, die „Checkliste Generalunternehmerhaftung in der Bauwirtschaft“ entwickelt, die regelmäßig aktualisiert wird.
Das Rundschreiben der BVMB mit weiteren Informationen können Sie nach erfolgten Login im geschützten Bereich abrufen.
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CO2-Aufschlag auf die Lkw-Maut seit 1. Dezember 2023 in Kraft
Hintergründe und Orientierungshilfe
Seit dem 1. Dezember 2023 gilt eine höhere Lkw-Maut auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen. Aufgrund einiger aktueller Rückfragen aus dem Mitgliederkreis hierzu möchten wir Sie hiermit nochmals über die Hintergründe informieren und Sie mit einer Orientierungshilfe unterstützen.
Das Rundschreiben der BVMB mit weiteren Informationen können Sie nach erfolgten Login im geschützten Bereich abrufen.
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BVMB kritisiert Verzögerungen beim Bundeshaushalt 2024
Verband befürchtet Kurzarbeit und Entlassungen am Bau
Der Haushalt des Bundes für 2024 wird erst im kommenden Jahr verabschiedet. Bis dahin gilt per Gesetz die sogenannte vorläufige Haushaltsführung. Das heißt, dass nur Ausgaben möglich sind, die bereits vom Haushalt des vergangenen Jahres gedeckt sind. Was für die Bundesregierung nach eigenem Bekunden kein großes Problem zu sein scheint, ist für die Bauwirtschaft ein Drama. Darauf weist Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB), deutlich hin. „Das bedeutet faktisch eine Haushaltssperre für alle neuen Investitionen, wenn sie nicht bereits im Haushalt 2023 bewilligt sind. Für die Bauwirtschaft wird das ein riesiges Problem, weil damit auch keine neuen Planungen und keine neuen Ausschreibungen durchgeführt werden dürfen für Bauprojekte des Bundes“, erklärt Gilka. Für die Bauunternehmen insbesondere aus dem Straßenbau, Tiefbau, Ingenieurbau und Wasserbau befürchtet Gilka, dass ihnen die Aufträge ausgehen und sie entweder in Kurzarbeit gehen oder sogar Mitarbeiter entlassen müssen.
Die Pressemeldung der BVMB können Sie hier abrufen.
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WICHTIG: TERMIN 5. DEZEMBER 2023 WURDE AUS TECHNISCHEN GRÜNDEN VERSCHOBEN
Autobahn GmbH des Bundes - Digitale Informationsveranstaltung „Vertragsregelungen zur partnerschaftliche Projektabwicklung“, Pilotprojekt A23 AS Heide-Süd bis AS Heide-West
Aufgrund technischer Schwierigkeiten seitens der Autobahn GmbH des Bundes (AdB) konnte die für den 5. Dezember 2023 angekündigte digitale Informationsveranstaltung zur Vorstellung des im Betreff genannten Pilotprojektes an der A23 nicht wie geplant stattfinden.
Die AdB und die BVMB bitten darum, die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Ein Nachholtermin steht bereits fest. Dieser findet statt am
Mittwoch, 20. Dezember 2023, 10:00 - 11:30 Uhr.
Das Rundschreiben der BVMB sowie die Zugangsdaten zu dem Webex-Meeting können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.
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Neuer Arbeitsplatzgrenzwert im Asphaltstraßenbau ab 1. Januar 2025:
9. Sitzung des KoA-Bit am 23. Oktober 2023 – Aktueller Sachstand
Wie Ihnen bereits bekannt ist, läuft die Aussetzfrist zum neuen Arbeitsplatzgrenzwert für Dämpfe und Aerosole bei der Heißverarbeitung von Bitumen, der u. a. für die Bereiche Walz- und Gussasphalt gilt am 31. Dezember 2024 aus. Der KoA-Bit setzt sich aus Vertretern des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB), des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB), der Beratungsgesellschaft für Gussasphaltanwendungen e.V. (bga), dem Deutschen Asphaltverband (DAV) e.V. und der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) zusammen.
Auf das Rundschreiben der BVMB, das detaillierte Informationen zum o. g. Thema enthält, können Sie zugreifen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.
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Änderung der EU-Schwellenwerte ab 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2025
Mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 22/2023 vom 24. November 2023 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025 geltenden EU-Schwellenwerte (in €, netto) bekannt gegeben:
Öffentliche Auftraggeber:
- Bauleistungen 5.538.000,- €
- Liefer- und Dienstleistungen 221.000,- €
- Liefer- und Dienstleistungen Oberster Bundesbehörden 143.000,- €.
Auf das Rundschreiben der BVMB sowie weitere Informationen zu den bekanntgegebenen Schwellenwerten für Sektorenauftraggeber, öffentliche Konzessionsgeber sowie öffentliche Auftraggeber in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit, können Sie zugreifen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.
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Kommende Veranstaltungen
16. September 2025 10:00 - 16:00 Uhr Arbeitskreis Sicherungsleistungen |
25. September 2025 10:00 - 16:00 Uhr BVMB AK Personal |
10. November 2025 12:00 - Uhr Jahrestagung Arbeitskreis Bahn |
24. November 2025 12:00 - 17:00 Uhr Bauen für die Bundeswehr – Infrastruktur im Dienst der Sicherheit |
26. November 2025 09:00 - 15:30 Uhr Arbeitskreis Straße/Brücke |
11. Juni 2026 10:00 - 19:00 Uhr Sitzung des Führungskräfte-Netzwerk-Hochbau 2026 |