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Komplexität der Förderangebote überfordert Kommunen und Mittelstand
Beantragungsaufwand und Fragmentierung der Förderlandschaft in der Kritik
Das jährlich erscheinende „Kommunalpanel“, herausgegeben vom Deutschen Institut für Urbanistik (DIfU) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), liefert regelmäßig fundierte Einblicke in die finanzielle Lage, den Investitionsbedarf und die Zukunftsaussichten der rund 2.800 Kommunen in Deutschland. In der aktuellen Erhebung für das Jahr 2025 wurde ein besonderes Augenmerk auf das Thema „Förderprogramme“ gelegt – mit ernüchternden Ergebnissen: Die größten Hürden bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln aus Sicht der Befragten sind eine überbordende Dokumentationspflicht (91 %), ein als uneinheitlich empfundenes Antragsverfahren (88 %) sowie umfangreiche (88 %) und komplizierte (82 %) Antragsunterlagen. Für Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB), ist das keine neue Erkenntnis: „Das sagen wir seit Jahren – und nichts passiert. Im Gegenteil: Statt Verfahren zu vereinfachen, legt man neue Programme auf, stampft funktionierende alte unvermindert ein und erreicht mit hohem Aufwand gerade mal einen Bruchteil der Kommunen. Dabei brauchen wir endlich eine Förderung in der Breite – nicht in der Spitze.“ Besonders kritisch sieht Gilka den personellen Mehraufwand, den die komplizierten Verfahren in den Verwaltungen verursachen. Der zusätzliche bürokratische Aufwand führe zu einem stetigen Anstieg der Arbeitsstunden – ohne erkennbaren Mehrwert: „Das ist doch ein hausgemachtes Problem“, konstatiert Gilka. „Wir ersticken an Regeln, statt endlich pragmatische Lösungen für die kommunale Realität zu schaffen.“ Die Ergebnisse des Kommunalpanels zeigen erneut: Eine Reform der Förderlogik ist überfällig – weniger Bürokratie, mehr Verlässlichkeit und echte Unterstützung für Kommunen mit begrenzten Ressourcen.
Die Pressemitteilung der BVMB können Sie hier abrufen.
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BVMB kritisiert Ausschreibungsstopp bei Autobahnen
Bauwirtschaft fordert schnelle Mittelbereitstellung und grundlegende Finanzreform
Eine aktuelle Mitteilung der Autobahn GmbH des Bundes hat in der Bauwirtschaft für große Verunsicherung gesorgt: Der zentrale Auftraggeber für die Autobahnen hat einen sofortigen Ausschreibungsstopp verhängt. Als Grund nennt das Unternehmen fehlende Finanzierungsfreigaben – obwohl die entsprechenden Mittel eigentlich bereitstehen. Im Wesentlichen geht es dabei um eine „Vorverflüssigung" von Mitteln aus dem Sondervermögen. Für die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB) ist dieser Schritt ein alarmierendes Signal. BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka kritisiert insbesondere das politische Vorgehen im Zusammenhang mit dem zuvor beschlossenen Sondervermögen: „Direkt nach dessen Ankündigung wurden – völlig unbegründete – Zweifel an der Leistungsfähigkeit der Bauwirtschaft zur Umsetzung der Maßnahmen laut, und nur wenige Wochen später müssen wir dann erleben, dass selbst laufende Projekte aufgrund von Unsicherheiten in der Finanzierung gefährdet sind. Trotz Sondervermögen fehlt es offenbar an klaren Entscheidungen. Das ist inakzeptabel und konterkariert die politische Zielsetzung, die Infrastruktur in Deutschland zu stärken. Wir fordern eine schnellstmögliche Mittelfreigabe – damit 2025 nicht endgültig zu einem verlorenen Baujahr wird!“
Die Pressemitteilung der BVMB können Sie hier abrufen.
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WICHTIGE KURZMITTEILUNG – Ausschreibungsstopp bei der Autobahn GmbH
Wir wurden soeben durch die Geschäftsführung der Autobahn GmbH darüber informiert, dass ein temporärer Ausschreibungsstopp für das Jahr 2025 verhängt wurde. Grund hierfür ist, dass die erforderlichen Finanzmittel derzeit noch nicht zur Verfügung stehen.
Zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und dem Bundesministerium der Finanzen finden derzeit intensive Gespräche mit dem Ziel einer zügigen Mittelfreigabe statt.
Wir halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden und stehen Ihnen bei Rückfragen gern zur Verfügung.
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Nationales Lieferkettengesetz jetzt aussetzen
Regulierung zurückdrehen – Versprechen endlich umsetzen
„Ein echtes Zurückschrauben der überbordenden Regulierung ist längst überfällig“, meint Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB). Im Koalitionsvertrag hatte sich die Bundesregierung klar dazu bekannt, das deutsche Lieferkettengesetz abzuschaffen sowie exzessive Vorgaben im Bereich nachhaltiger Investitionen (Taxonomie), Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), europäische Lieferkettensorgfaltspflicht (CSDDD) und CO₂-Grenzausgleich (CBAM) zu vermeiden – oder zumindest auf ein notwendiges Maß zu begrenzen. Ganz konkret hieß es im 100-Tage-Sofortprogramm, mit dem CDU/CSU und SPD „Verantwortung für Deutschland“ übernehmen wollen, man wolle das nationale Lieferkettengesetz abschaffen. „Passiert ist bis heute allerdings nichts“, kritisiert der Verbandsvertreter. „Wir erwarten, dass das nationale Lieferkettengesetz zumindest aber bis zur Umsetzung der europäischen Lieferkettenrichtlinie ausgesetzt wird“, so Gilka weiter. Zudem müsse sich die Bundesregierung klar zu den guten Ansätzen der Omnibus-Vorschläge bekennen – und endlich dafür sorgen, dass diese auch konsequent und zügig umgesetzt werden. Ob die EU erkannt hat, dass umfassende Berichtspflichten nur dann Wirkung entfalten können, wenn sie gut vorbereitet, praxisnah gestaltet und mit Augenmaß umgesetzt werden – das wird sich erst noch zeigen. Denn nur wenn Unternehmen diese Vorgaben nicht als zusätzliche Belastung, sondern als umsetzbar und sinnvoll empfinden, kann daraus ein echter Mehrwert entstehen und sich dieser auch realwirtschaftlich manifestieren.
Die Pressemitteilung der BVMB können Sie hier abrufen.
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Zweiter Regierungsentwurf Bundeshaushalt 2025 und Eckwerte des Regierungsentwurfs
des Bundeshaushalts 2026 sowie des Finanzplans 2026 bis 2029
• Verfügungsrahmen 2025 und Ist-Ausgaben 2024 im
Bereich der Bundesfernstraßen
Im Rahmen der aktuell laufenden Beratungen zum Bundeshaushalt möchten wir Sie über die Ist-Ausgaben 2024 im Bereich der Bundesfernstraßen, den Verkehrsetat 2025 und die mittelfristige Finanzplanung bis zum Jahr 2029 informieren.
Das Rundschreiben der BVMB sowie die dazugehörige Anlage können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.
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Wahrgenommener Investitionsrückstand der Kommunen auf neuem Rekordhoch von 215,7 Mrd. Euro
KfW Kommunalpanel 2025 zeichnet schwierige Lage der Kommunen nach
Das jährlich erscheinende „Kommunalpanel“, das vom Deutschen Institut für Urbanistik (DIfU) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durchgeführt wird, gewährt regelmäßig einen tiefen Einblick in die Finanzlage, Investitionsbedarfe und Zukunftsperspektiven der rund 2.800 Kommunen in Deutschland. Die aktuellen Ergebnisse, basierend auf der Befragung von Januar bis März 2025, zeichnen ein alarmierendes Bild: Mit 215,7 Milliarden Euro ist der Investitionsrückstand auf einem historischen Höchststand – ein Wert, der seit der Wiedervereinigung beispiellos ist. Besonders betroffen sind Schulgebäude mit 67,8 Milliarden Euro und die Straßen- und Verkehrsinfrastruktur mit 53,4 Milliarden Euro. Über die Hälfte der befragten kommunalen Finanzverantwortlichen rechnet zudem damit, dass sich dieser Rückstand in den nächsten fünf Jahren weiter vergrößern wird. Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB), zeigt sich über die Ergebnisse nicht überrascht: „Das war bereits aus den Erkenntnissen der letzten Befragung absehbar – die Lage verschärft sich, aber der politische Wille zum entschlossenen Gegensteuern fehlt noch immer vielerorts.“
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Zu den Ergebnissen des Kommunalpanels 2025 im Detail geht es hier.
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Sondervermögen Infrastruktur: „Whatever it takes“ mit Nachholbedarf
Zinslast nicht aus dem Blick verlieren
Der Haushaltsentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil setzt ein klares Signal für Zukunftsinvestitionen: Aus dem neuen Sondervermögen sollen in diesem Jahr rund 37 Mrd. Euro bereitgestellt werden, bis 2029 steigt die Summe auf 60 Mrd. Euro. Besonders profitieren soll die Verkehrsinfrastruktur – allein 12 Mrd. Euro fließen aus diesem Topf in diesem Jahr. Insgesamt sind im Etat des Verkehrsministeriums Investitionen von 33,5 Mrd. Euro vorgesehen, hinzukommen rund 8 Mrd. Euro für die Länder – allerdings ohne die Anforderung der „Zusätzlichkeit“. Auch die Verteidigungsausgaben steigen deutlich: von 62 Mrd. Euro (2025) auf 153 Mrd. Euro (2029). Mit der Bereichsausnahme für Verteidigungsausgaben werden Investitionen oberhalb der Ein-Prozent-BIP-Schwelle künftig von der Schuldenregel ausgenommen. Das schafft neue Spielräume (und Begehrlichkeiten) – auch für Bauprojekte wie Kasernen, Unterkünfte oder Instandsetzung. Flankierend plant das Verteidigungsministerium ein Bundeswehr-Planungs- und -Beschaffungsbeschleunigungsgesetz. „Das begrüßen wir ausdrücklich“, so Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB). „Für die mittelständische Bauwirtschaft bedeutet das vor allem mehr Planungssicherheit – genau das fordern wir seit Jahren.“ Gleichzeitig warnt Gilka vor der Verschiebung von Mitteln zwischen Kernhaushalt und Sondervermögen: „Die zentrale Frage ist, ob es ein tragfähiges Finanzierungsmodell gibt, das auch nach dem Auslaufen des Sondervermögens Bestand hat.“
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15. September 2025 16:00 - 17:30 Uhr 22. Sitzung AK BIM zwischen DEGES u. BVMB (digital) |
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