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BVMB appelliert an Länder und Kommunen zur Übernahme der Bundesregelungen zu Preisanpassungen bei Bauverträgen
„Länder und Kommunen müssen nachziehen!“
BVMB fordert Auffangregelungen für explodierende Baustoffpreise
Der Preis für Baustahl hat sich inzwischen nahezu verdoppelt. Bei vielen anderen Baumaterialien sind die Einkaufspreise für die Baufirmen inzwischen auch geradezu explodiert. Für nicht wenige Bauunternehmen bewegt sich diese Entwicklung als Folge des Ukrainekriegs und der Wirtschaftssanktionen gegen Russland inzwischen in Richtung Existenzbedrohung. Baumaterial ist zum Teil gar nicht oder nur mit massiven Verzögerungen verfügbar. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat inzwischen reagiert. Ein ministerieller Erlass gesteht Bauunternehmen für Bundesbaumaßnahmen grundsätzlich Preisanpassungen selbst bei laufenden Verträgen zu. „Das ist eine ebenso nötige wie gute Entwicklung“, stellt Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) fest. Dem Verband geht das aber nicht weit genug: „Die Länder und Kommunen als große öffentliche Auftraggeber müssen jetzt unbedingt schnell nachziehen“, fordert Gilka unverzügliche Regelungen.
Die gesamte Pressemitteilung der BVMB können Sie hier einsehen.
Leitlinien des BMDV zur Umsetzung der Erlasse des BMWSB und des BMDV
vom 25.03.2022 bei der DB AG
Mit Rundschreiben vom 05. April 2022 hatten wir Sie über die Anwendung der Stoffpreisgleitklausel gemäß dem Erlass des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) vom 25.3.2022 bei der DB AG informiert. In diesem Erlass hat das BMWSB grundsätzliche Vorgaben zur Anwendung der Stoffpreisgleitklauseln bei zukünftigen Verträgen und die Möglichkeit der nachträglichen Anpassung bestehender Verträge auf Grundlage von § 313 BGB bzw. § 58 BHO im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Ukraine Krieges vorgegeben. Für die Anwendung in der Praxis fehlen bisher konkretere Umsetzungsvorgaben. Gegenüber dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) haben wir in mehreren Gesprächen eine Konkretisierung und einheitliche Vorgabe für möglichst alle Verkehrsträger gefordert.
Das BMDV hat nun Leitlinien für den Bereich der DB AG zur Umsetzung dieses Erlasses herausgegeben.
Das vollständige Rundschreiben können Sie einsehen, nachdem Sie sich angemeldet haben.
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Ergänzungen der Autobahn GmbH des Bundes zum RS „Lieferengpässe und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Kriegs“ des BMDV vom 25. März 2022
Mit Rundschreiben vom 25. März 2022 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) einen Erlass zum Umgang mit den Auswirkungen der Lieferengpässe und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Krieges nebst eines Hinweisblattes zur Wirkungsweise der Stoffpreisklausel veröffentlich. Hierüber hatten wir Sie bereits informiert.
Die Autobahn GmbH hat ergänzend zu o. g. Rundschreiben des BMDV weitere Festlegungen getroffen.
Das Rundschreiben der BVMB, den Erlass des BMDV sowie die Ergänzungen der Autobahn GmbH können Sie einsehen, wenn Sie sich angemeldet haben.
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Wichtige Terminankündigungen der BVMB
Nachfolgend möchten wir Ihnen einen Überblick über einige wichtige anstehende Veranstaltungen der BVMB geben. Unter den Veranstaltungen verlinkt finden Sie auch die jeweiligen Einladungsunterlagen.
Das Rundschreiben der BVMB sowie weitere Informationen zu den kommenden Veranstaltungen können sie nach erfolgter Anmeldung im geschützten Bereich einsehen.
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Anwendung einer Stoffpreisgleitklausel bei der DB AG
Unterlagen der vergangenen Informationsveranstaltung inklusive wichtiger Ergänzungen
Mit Rundschreiben vom 23. März 2022 hatten wir Sie über den internen Leitfaden der DB AG zu den Auswirkungen des Ukraine Krieges und unseren Gesprächen zu der aktuellen Preis- und Lieferkrise informiert sowie Sie zu Informationsveranstaltungen der DB AG zu diesem Thema eingeladen. Im Vergleich zu diesen Informationsveranstaltungen haben sich aus unseren weitergeführten Gesprächen mit Vertretern der DB AG noch einige Änderungen/Ergänzungen zur Stoffpreisgleisklausel der DB AG ergeben
Das Rundschreiben der BVMB sowie die Unterlagen zur Informationsveranstaltung der DB Netz AG können Sie einsehen, nachdem Sie sich angemeldet haben.
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Informationen der DB Netz AG zur Planungsvorschau
Wie Ihnen aus unseren jüngsten Informationen bekannt ist, bestimmt derzeit der Krieg in der Ukraine mit seinen Auswirkungen auf die Preis- und Liefersituation in der Bauwirtschaft auch die Kommunikation zwischen der BVMB und der DB AG. Gleichzeitig sind aber auch die Perspektiven für die im Bahnbau tätigen Mitgliedsunternehmen mit dem Auftraggeber Deutsche Bahn AG von großer Bedeutung. Im Rahmen unserer Gespräche mit den Vorständen haben wir deutlich gemacht, dass eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auch beinhaltet, dass die DB Netz AG den Bauunternehmen ein transparentes und möglichst umfassendes Bild nicht nur über die Investitionssummen, sondern auch über die Investitionsmengen zur Verfügung stellt.
Das Rundschreiben der BVMB sowie die Planungsvorschau der DB Netz AG können Sie einsehen, nachdem Sie sich angemeldet haben.
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Erlass des BMWSB und BMDV zu den Preissteigerungen und der Anwendung einer Stoffpreisgleitklausel
Mit Rundschreiben vom 23. März 2022 und diversen Pressemeldungen sowie der Informationsveranstaltung zum Thema „Aktuelles zur Preis- und Lieferkrise“ am 18. März 2022 hatten wir Sie über unsere Aktivitäten und verbändeübergreifenden Bemühungen zu diesem Thema unterrichtet. Am Freitag, 25. März 2022, hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) einen Erlass zu den Auswirkungen der Lieferengpässe und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Krieges nebst eines Hinweisblattes veröffentlicht. Auch das Bundesministerium für Digitales und Ver-kehr (BMDV) hat am gleichen Tag diese Regelungen in einen gesonderten Erlass gleichlautend einfließen lassen. Die Erlasse richten sich zunächst allein an die direkten öffentlichen Auftraggeber des Bundes im Bereich Hochbau sowie den Bereich des Straßenbaus. Gleichwohl haben die Erlasse Vorbildcharakter für andere öffentliche Auftraggeber. Es ist davon auszugehen, dass die Erlasse auch von den Ländern und gegebenenfalls Kommunen übernommen werden.
Mit den nunmehrigen Regelungen gibt der Bund ein Signal an die öffentlichen Auftraggeber und die Bauwirtschaft, dass die Auswirkungen erheblicher Preiserhöhungen nicht in allen Fällen einseitig zu Lasten der Bauunternehmen gehen dürfen.
Das Rundschreiben der BVMB sowie weitere Informationen zu den Erlassen des BMWSB und BMDV können sie nach erfolgter Anmeldung im geschützten Bereich einsehen.
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16. September 2025 10:00 - 16:00 Uhr Arbeitskreis Sicherungsleistungen |
25. September 2025 10:00 - 16:00 Uhr BVMB AK Personal |
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