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Aktuelle Information des Landesbetriebes Straßenbau NRW
Corona-Virus: Schutz vor möglichen Übertragungen – Lieferung von Asphaltmischgut
Mit Schreiben vom 14. April 2020 wurden wir vom Landesbetrieb Straßenbau NRW, Betriebssitz Gelsenkirchen, auf die aktuell geänderte Handhabung bezüglich Unterschriften auf Lieferscheinen für Asphaltmischgut hingewiesen.
Corona-Virus-bedingt soll mit Blick auf eine Reduzierung des Infektionsrisikos bis auf Weiteres auf händische Unterschriften auf Lieferscheinen für Asphaltmischgut verzichtet werden.
Das aktuelle Rundschreiben der BVMB und das Informationsschreiben des Landebetriebes Straßenbau NRW können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.
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Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 09/2020:
Einführung des Traglastindex – Übergabe der Daten an die Bundesanstalt für Straßenwesen
Mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 09/2020 vom 30. März 2020 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) den „Traglastindex (TLI)“ als ergänzenden Kennwert zur Beurteilung von Brückenbauwerken für den Bereich der Bundesfernstraßen eingeführt.
In einem Soll-Ist-Vergleich bewertet der Traglastindex die strukturellen Eigenschaften einer Brücke, die maßgeblichen Einfluss auf deren Leistungsfähigkeit haben.
Das Rundschreiben der BVMB, das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 09/2020 des BMVI sowie die Grundkonzeption für den Traglastindex können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.
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Projektauftrag unterzeichnet:
„Runder Tisch Baumanagement BAB (RT BM)“ der Autobahn GmbH des Bundes startet am 21. April 2020
Die Autobahn GmbH des Bundes übernimmt ab dem 1. Januar 2021 Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und die vermögensmäßige Verwaltung der Autobahnen in Deutschland. Seitens der Autobahn GmbH wurden wir angefragt, unsere Expertise als Mitglied des Runden Tisches Baumanagement im Hinblick auf den Erhalt und die Steigerung der Nutzerverfügbarkeit der Bundesautobahnen einzubringen. Der Fokus des RT BM erstreckt sich hierbei auf die Phasen der Ausführungsplanung bis hin zum Betrieb.
Unser gesamtes Informationsschreiben können Sie im geschützten Bereich einsehen.
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Kritische Entsorgungssituation für teer-/pechhaltigen Straßenaufbruch
In Deutschland ist seit einiger Zeit eine kritische Entsorgungssituation für teer-/pechhaltigen Straßenaufbruch festzustellen.
Aufgrund des vom Bundesrechnungshof verfassten Prüfergebnisses (Nr. 05/2013) „…Bund sollte keine krebserregenden Stoffe mehr in seine Straßen einbauen…“ wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 16/2015 bekanntgegeben. Infolge dessen wird die Entsorgung von teer-/ pechhaltigem Straßenaufbruch im Bereich der Bundesfernstraßen in einigen Bundesländern ausschließlich mittels thermischer Behandlung ausgeschrieben, was eine Verwertung bzw. Beseitigung auf Deponien sowie eine Wiederverwendung faktisch ausschließt. Ebenfalls wird diese Vorgehensweise von Städten und Gemeinden übernommen.
Unsere bisherigen Anstrengungen hinsichtlich einer Entschärfung der derzeitigen bzw. zukünftigen Entsorgungssituation von teer-/pechhaltigem Straßenaufbruch werden wir weiterführen.
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Info-Brief zur Digitalisierung von Prüfdaten im Straßenbau
Mit unserem Rundschreiben vom 23. Januar 2019 haben wir Sie darauf hingewiesen, dass für die Bundesfernstraßen zukünftig die Erzeugung und Weiterverarbeitung von Ergebnissen aus Kontrollprüfungen und Eignungsnachweisen auf Grundlage eines bundesweit standardisierten Datenaustauschformates erfolgen soll. Weitere Umsetzungsschritte sind inzwischen erfolgt, über die wir Sie informieren möchten.
Unser Rundschreiben sowie den Info-Brief des BMVI nebst Anlage können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.
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Stellungnahme aus dem Mitgliederkreis erbeten!
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING);
überarbeitete Abschnitte 1-4, 4-1, 4-2, 4-5, 7-1, 9-1
Wir haben vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) überarbeitete Abschnitte der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) erhalten:
- Teil 1 Allgemeines – Abschnitt 4 Gradiente und Ebenflächigkeit des Überbaus
- Teil 4 Stahlbau, Stahlverbundbau – Abschnitt 1 Stahlbau
- Teil 4 Stahlbau, Stahlverbundbau – Abschnitt 2 Stahlverbundbau
- Teil 4 Stahlbau, Stahlverbundbau – Abschnitt 5 Korrosionsschutz von Brückenseilen
- Teil 7 Brückenbeläge – Abschnitt 1 Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungsschicht aus einer Polymerbitumen-Schweißbahn
- Teil 9 Bauwerke – Abschnitt 1 Verkehrszeichenbrücken
Wir haben die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu den o. g. Abschnitten bis zum 3. April 2020 an das BMVI zu senden. Mittels des im geschützten Bereich hinterlegten Formulars können Sie uns bis zum 20. März 2020 Ihre Stellungnahme zusenden.
Des Weiteren können Sie das Rundschreiben der BVMB sowie die o. g. Abschnitte einsehen, nachdem Sie sich angemeldet haben.
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Gründung Koordinierungsausschuss Bitumen im Walz- und Gussasphaltbau (KoA-Bit)
Am 9. Januar 2020 fanden sich zur konstituierenden Sitzung die Mitglieder des neu gegründeten Koordinierungsausschusses Bitumen im Walz- und Gussasphaltbau (KoA-Bit) in Berlin im Haus der Bauindustrie zusammen.
Dieser setzt sich aus Vertretern des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB), des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und der Bundesvereinigung mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) sowie der Beratungsgesellschaft für Gussasphaltanwendungen (bga) und dem Deutschen Asphaltverband (DAV) e.V. zusammen.
Unser gesamtes Informationsschreiben können Sie im geschützten Bereich einsehen.
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Gemeinsamer Austausch mit Vertretern des Landesbetriebes Straßenbau NRW
Regelmäßig führen wir Gespräche mit Vertretern des Landesbetriebes Straßenbau NRW. Ziel dieses Formates ist es, Ideen und Vorschläge zur Optimierung des Baugeschehens auf unseren Straßen auszutauschen.
Das nächste Gespräch zwischen Vertretern der BVMB und Vertretern des Landesbetriebes Straßenbau NRW findet am 19. Februar 2020 in Gelsenkirchen statt. In Vorbereitung auf dieses Gespräch würden wir gerne Anmerkungen Ihrerseits zur Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW aufnehmen. Wenden Sie sich hierzu bitte an M.Eng. Daniel Jonas (E-Mail: /Tel.: 0228 91185-28).
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Technische Prüfvorschriften zur Korrekturwertbestimmung der Geräuschemission von
Straßendeckschichten – Ausgabe 2019 – TP KoSD-19
Mit Rundschreiben vom 13. Dezember 2019 haben wir Sie über die Bekanntgabe der aktualisierten Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – Ausgabe 2019 (RLS-19) informiert.
Das Bundeministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Technischen Prüfvorschriften zur Korrekturwertbestimmung der Geräuschemission von Straßendeckschichten, Ausgabe 2019 (TP KoSD-19), Ende des vergangenen Jahres bekanntgegeben.
Die TP KoSD-19 sollen künftig ein gesichertes Verfahren zur Bestimmung der in den RLS-19 ver-wendeten Korrekturwerte für unterschiedliche Straßendeckschichttypen festlegen.
Das Rundschreiben der BVMB nebst Anlage mit Inhaltsverzeichnis der TP KoSD-19 können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.
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Dämpfe und Aerosole aus Bitumen – Festlegung eines neuen Arbeitsplatzgrenzwertes
Entwicklung einer „Branchenlösung Bitumen“
Mit unserem Rundschreiben vom 21. November 2019 haben wir Sie darüber informiert, dass der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) am 19. November 2019 in seiner Herbstsitzung die Einführung eines Arbeitsplatzgrenzwertes für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen beschlossen hat. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie nun über die Entwicklung einer Branchenlösung Bitumen informieren.
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Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – Ausgabe 2019 (RLS-19)
Mit aktuellem Schreiben vom 26.11.2019 hat uns das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) über die Bekanntgabe der aktualisierten „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen“ – Ausgabe 2019 (RLS-19) informiert.
Die Richtlinien sind für den Lärmschutz bei Neubau sowie bei wesentlichen Änderungen von öffentlichen Straßen (Lärmvorsorge) zu berücksichtigen.
Das Rundschreiben der BVMB nebst Anlage mit Inhaltsverzeichnis der aktualisierten Richtlinien können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.
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Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen – Wasserbau (ZTV-W) für Stahlwasserbauten (Leistungsbereich 216-1)
Ausgabe 2015: Einführung der Änderung A2, 11/2019
Wir erhielten vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Information, dass aus Gründen der Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Vorbereitungsgrad P3 (DIN EN ISO 12944-3, 2018-04) für Stahlkonstruktionen im Wasserbau mit hoher und sehr hoher Schutzdauer nicht immer zwingend erforderlich ist bzw. bereits mit den Anforderungen der ZTV-W 216/1 (2015) erreicht wird. Daher wurden die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen Wasserbau (ZTV-W) für Stahlwasserbauten (Leistungsbereich 216-1) Ausgabe 2015" entsprechend geändert.
Die Änderungen A2 mit Stand 11/2019 werden für den Geschäftsbereich der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes eingeführt.
Unser Rundschreiben sowie das Schreiben des Bundesministeirums für Vekehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 26.11.2019 inklusive einer Übersicht der erfolgten Änderungen können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.
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Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 21/2019
Standardleistungskatalog für den Straßen- und Brückenbau (STLK), Ausgabestand: 09/2019 - Fortschreibung, Korrekturfassung sowie Gelbentwurf verschiedener Leistungsbereiche (LB)
Mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS Nr. 21/2019) vom 22. November 2019 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bekannt gegeben, dass der Querschnittsausschuss QA 6 „Standardleistungskatalog für den Straßen- und Brückenbau“ (STLK) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) verschiedene Leistungsbereiche fortgeschrieben, korrigiert, zurückgezogen und für weitere Leistungsbereiche Gelbentwürfe erstellt hat. Hinsichtlich der Gelbentwürfe wurden wir vom BMVI gebeten, über die Erfahrungen in der Anwendung Rückmeldung zu geben.
Nähere Einzelheiten und Hinweise zu den Korrekturfassungen bzw. Veröffentlichungen sowie den Gelbentwürfen können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.