COVID-19-Pandemie bedingte Mehrkosten im Bahnbau
Ergänzung zum Rundschreiben der BVMB vom 26.06.2020
Mit Rundschreiben vom 26.06.2020 hatten wir Sie bereits darüber informiert, dass die Deutsche Bahn AG (DB AG) mit einem Erlass des BMVI dazu verpflichtet wird, den Auftragnehmern im Baubereich die COVID-19-Pandemie bedingten Mehrkosten für Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen zu erstatten. Diesen Erlass finden Sie nunmehr im Anhang.
Im Rahmen des Spitzengesprächs zwischen dem Vorstand der DB Netz AG, den Verbänden der Bauwirtschaft und dem Verband der Bahnindustrie am 29.06.2020 haben wir mit dem Vorstand der DB Netz AG vereinbart, dass es zu der konkreten Umsetzungsregelung für die Erstattung von Mehrkosten noch Abstimmungen mit der DB AG im Vorfeld geben wird.
Über die weitere Entwicklung werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
Das vollständige Rundschreiben der BVMB können Sie hier einsehen.
BVMB unterzeichnet Schienenpakt
Schulterschluss mit der Bauwirtschaft notwendig
„Dieser Schienenpakt ist ein starkes Signal an die mittelständische Bauwirtschaft in Deutschland, da er das klare Bekenntnis enthält, die Kapazität und Qualität des Schienennetzes durch mehr Strecken, mehr Gleise und verbesserten Lärmschutz weiter zu steigern“. Mit diesen Worten kommentiert Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB) die Unterzeichnung des Schienenpaktes mit dem Bundesverkehrsministerium durch die BVMB.
Die gesamte Pressemitteilung der BVMB können Sie hier einsehen.
COVID-19-Pandemie bedingte Mehrkosten im Bahnbau
Mit Rundschreiben vom 23. Juni 2020 hatten wir darüber berichtet, dass der Bund für die Baustellen des Bundes im Bereich des Hochbaus und des Fernstraßen- und Wasserbaus, die Corona-bedingten Mehrkosten für die Hygiene- und Gesundheits-schutzmaßnahmen übernimmt. Die entsprechenden Erlasse hatten wir Ihnen übersandt.
Wie wir nun aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erfahren haben, werden die entsprechenden Erstattungsregelungen auch für den Bereich Eisenbahn umgesetzt.
Mit einem vergleichbaren Erlass wird die Deutsche Bahn AG verpflichtet, den Auftragnehmern im Baubereich die entstandenen Mehrkosten für die Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen zu erstatten.
Zu den Kosten, die geltend gemacht werden können, zählen die Aufwendungen für unmittelbare persönliche Hygienemaßnahmen, wie Erweiterung der sanitären Anlagen, Desinfektionsvorrichtungen, Hygienemittel und persönliche Schutzbekleidung, sowie auch unterstützende Maßnahmen, wie zusätzliche Sozialbereiche (Pausen- und Wohncontainer auf der Baustelle) und auch der Mehraufwand für den Personentransport zur Baustelle.
Die DB AG will nach unseren Kenntnissen dazu eine gesonderte Anwendungsregelung verfassen, über die wir Ihnen in den nächsten Tagen konkreteres berichten werden, wenn wir näheres wissen.
Corona-Krise/Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket
Mitgliederinformation zur befristeten Senkung der Umsatzsteuersätze - Update
Mit Rundschreiben der BVMB vom 17.06.2020 hatten wir Sie über die Stellungnahme der Anwaltskanzlei CMS Hasche Sigle zu dem Entwurf des begleitenden BMF-Schreibens im Hinblick auf die bevorstehende Umsatzsteuerreduzierung informiert. Diese Stellungnahme basierte noch auf einem Entwurf des Erlasses des Bundesministeriums der Finanzen zur Umsatzsteuersenkung vom 11.06.2020.
Am 23.06.2020 hat das BMF einen weiteren Entwurf zu dem Begleitschreiben herausgegeben. Auf Grundlage dieses hat die Anwaltskanzlei CMS Hasche Sigle für uns ein Update zu der Stellungnahme vom 17.06.2020 erstellt, welches die Änderungen des zweiten Entwurfes berücksichtigt.
Das vollständige Rundschreiben können Sie einsehen, wenn Sie sich angemeldet haben.
- Details
Bauverbände begrüßen Übernahme coronabedingter Mehrkosten am Bau
Gemeinsame Pressemitteilung vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V.
Die Verbände der Bauwirtschaft (HDB, ZDB und BVMB) begrüßen die Bereitschaft der Bundesregierung, Teile der coronabedingten Mehrkosten am Bau zu übernehmen. BMI und BMVI haben heute in gleichlautenden Erlassen die Rahmenbedingungen für die Übernahme der durch die Pandemie bedingten Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen veröffentlicht, die unmittelbaren Baustellenbezug haben. Diese beziehen sich auf bestehende Bauverträge, laufende Ausschreibungen sowie auf künftige Verträge und gelten für den Bundeshochbau, den Bundesfernstraßenbau, sowie den Bundeswasserstraßenbau.
Die gesamte Pressemitteilung der BVMB können Sie hier einsehen.
COVID-19-Pandemie bedingte Mehrkosten
Der Bund übernimmt, zumindest für die Baustellen des Bundes im Bereich des Hochbaus und des Fernstraßen- und Wasserbaus, die Corona-bedingten Mehrkosten für die Hygiene -und Gesundheitsschutzmaßnahmen.
Mit Erlass des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 17.06.2020 und Erlass des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22.06.2020 werden entsprechende Erstattungsregelungen ab dem 01.07.2020 in Kraft gesetzt.
Das vollständige Rundschreiben können Sie einsehen, wenn Sie sich angemeldet haben.
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen:
Förderprogramm – 132 Millionen Euro für den kommunalen Straßenbau
Wir möchten Sie über das aktuell von der NRW-Landesregierung verabschiedete „Programm zur Förderung des kommunalen Straßenbaus 2020“ informieren. Die Landesregierung fördert in diesem Jahr 99 kommunale Straßenbauvorhaben:
• 43 Maßnahmen – Grundhafte Erneuerung inkl. Erneuerung bzw. Teilsanierung von Brückenbauwerken
• 37 Maßnahmen – Ausbau/Umbau von Straßen
• 7 Maßnahmen – Sicherung/Beseitigung von Bahnübergängen, Erneuerung von Eisenbahnkreuzungen
• 7 Maßnahmen – Gehwege und Parkstreifen an Ortsdurchfahrten im Zuge klassifizierter Straßen
• 3 Maßnahmen – Verkehrslenkung, Telematik, Sicherheitsmaßnahmen
• 2 Maßnahmen – Neubau von Ortsumgehungen bzw. Entlastungsstraßen
Das Rundschreiben der BVMB sowie das „Programm zur Förderung des kommunalen Straßenbaus 2020“ können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.
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Kommende Veranstaltungen
16. Oktober 2023 12:00 - 19:00 Uhr Jahrestagung des AK Bahn in Berlin |
24. Oktober 2023 10:00 - 16:00 Uhr AK Recht (Präsenz) |
30. Oktober 2023 16:00 - 17:30 Uhr 15. Sitzung AK BIM zwischen DEGES u. BVMB (digital) |
07. November 2023 09:30 - 16:00 Uhr AK Personal |
14. November 2023 09:00 - 15:30 Uhr BVMB AK Straße/Brücke |
19. Februar 2024 13:00 - 20:00 Uhr Neujahrsempfang der BVMB, #TdmB24 |