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Terminankündigung:
Jahrestagung des Arbeitskreises Bahn der BVMB am Montag, 16. Oktober 2023
im Hotel Meliá Berlin
wir freuen uns, Ihnen den Termin für die nächste Jahrestagung des Arbeitskreises Bahn der BVMB in Berlin anzukündigen. Die Tagung wird in diesem Jahr als Präsenzveranstaltung am
Montag, 16. Oktober 2023,
im Hotel Meliá Berlin,
Friedrichstraße 103, 10117 Berlin
Interne Veranstaltung (Nur für BVMB-Mitglieder): 12:00 Uhr bis 14:30 Uhr,
Öffentliche Veranstaltung: 15:00 Uhr bis ca. 19:00 Uhr,
anschließend Get-together,
stattfinden. Bitte merken Sie sich diesen Termin schon heute vor. Eine Einladung mit Anmeldeinformationen sowie ausführlicher Tagesordnung und den Vortragsthemen erhalten Sie in den kommenden Wochen.
Die Terminankündigung können Sie im geschützten Bereich einsehen.
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Verbändeanhörung
Stellungnahme der BVMB zum Referentenentwurf des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes
im Rahmen der Verbändeanhörung hat uns das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz am 6. April 2023 den Referentenentwurf zu einem sog. Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG-RefE) übermittelt und um Stellungnahme gebeten.
Das Rundschreiben der BVMB und die dazugehörigen Anlagen können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.
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„Niemand verbaut gerne Abfall!“
BVMB fordert Ergänzung der Ersatzbaustoffverordnung
Eine stärkere Förderung von Recyclingbaustoffen fordert die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) von der Bundespolitik. In diesem Zusammenhang kritisiert sie eine aktuelle Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung, die zum 1. August in Kraft treten soll. Darin fehlt nach Überzeugung der BVMB nach wie vor eine Regelung, die klarstellt, wann die Abfalleigenschaft von Stoffen endet. Recyclingbaustoffe würden damit im Rechtssinne zum Teil noch als „Abfall“ gelten. Die Folge sei eine zu große Verunsicherung von Bauherren in Zusammenhang mit dem potenziellen Einbau von Baustoffen aus einer früheren Baumaßnahme.
Die gesamte Pressemitteilung der BVMB können Sie hier einsehen.
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Referentenentwurf zur Arbeitszeiterfassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales liegt vor
Wir hatten Sie im Oktober des vergangenen Jahres über die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2022 (Az. 1ABR 22/21) informiert, in dem die Richter in Erfurt aus der Generalklausel des § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine allgemeine Pflicht zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer herleiteten. In Reaktion auf das Urteil sagte Bundesarbeitsminister Heil einen Referentenentwurf (RefE-ArbZG) für das erste Quartal 2023 zu, in der er die Arbeitszeiterfassung regeln wolle.
Der Referentenentwurf seines Ministeriums (BMAS) liegt nun vor. Dieser sieht einige Anpassungen im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) vor, die wir Ihnen mit diesem Schreiben kursorisch vorstellen möchten.
Das Rundschreiben der BVMB können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.
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Vier-Tage-Arbeitswoche ließe Baupreise steigen
BVMB sieht Forderungen der Gewerkschaften kritisch
Pünktlich zum Tag der Arbeit war unter anderem die IG-Metall mit einem markanten Thema aufgeschlagen: Gewerkschaften fordern die generelle Einführung der Vier-Tage-Arbeitswoche in Deutschland bei vollem Lohnausgleich. Sie verweisen dabei auf andere europäische Länder, in denen das bereits erfolgreich erprobt worden sei. Für die Bauwirtschaft hält die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) dieses Arbeitszeitmodell für „unrealistisch“. Baustellen hätten eigene Abläufe, die nicht kompatibel seien mit Büro- oder Industriejobs. „Letztlich würde das dazu führen, dass die Baukosten noch weiter steigen, dadurch noch weniger gebaut würde und sich beispielsweise die Wohnungsnot noch mehr vergrößern würde“, warnt BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka.
Die gesamte Pressemitteilung der BVMB können Sie hier einsehen.
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Compliance-Update 2023
Mit diesem Rundschreiben möchten wir Sie über einige aktuelle Entwicklungen in der Gesetzgebung informieren, die für die Einhaltung der unternehmerischen Compliance-Richtlinien von Bedeutung sind.
1. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Zum 01.01.2023 ist in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt für Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmern im Inland die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Minimierung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken im eigenen Geschäftsbereich sowie in Bezug auf die unmittelbaren und - mit Einschränkung - mittelbaren Zulieferer. Ab dem 01.01.2024 erweitert sich der Geltungsbereich auf Unternehmen mit bis zu 1.000 Arbeitnehmern.
2. Hinweisgeberschutzgesetz
Seit dem 17.12.2021 gilt die EU-Whistleblower-Richtlinie, die in Deutschland durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in nationales Recht umgesetzt werden soll. Die Verabschiedung dieses Gesetzes war eigentlich für dieses Frühjahr vorgesehen, doch hat der Bundesrat im Februar 2023 seine Zustimmung verweigert. Gleichwohl wird mit einer Verabschiedung des Gesetzes nach Einschaltung des Vermittlungsausschusses in diesem Jahr zu rechnen sein.
Das Rundschreiben der BVMB können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.
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Einladung zur Sitzung des BVMB-Arbeitskreises Straße/Brücke
am 27. April 2023 in Sulzbach
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit laden wir Sie zur nächsten Sitzung des BVMB-Arbeitskreises Straße/Brücke ein. Die Sitzung findet statt am
Donnerstag, 27. April 2023, 09:00 bis ca. 15:30 Uhr,
im Dorint Main Taunus Zentrum,
Am Main-Taunus-Zentrum 1, 65843 Sulzbach.
Die Sitzung wird mit einem Kurzbericht der BVMB zu den aktuellen Aktivitäten im Bereich Straßen-, Tief- und Ingenieurbau beginnen. Zudem konnten wir wiederum kompetente Referenten zu weiteren aktuellen Themen gewinnen. Hierzu dürfen wir Vertreter des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, der Autobahn GmbH des Bundes, der Fachhochschule Münster sowie der Dynapac GmbH begrüßen.
Das detaillierte Programm und die Anmeldemodalitäten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Einladungs-Flyer.
Eine Anmeldung können Sie auch mit einer E-Mail an Herrn Daniel Jonas () vornehmen oder über unsere Veranstaltungsseite.
Wir freuen uns auf eine interessante Veranstaltung mit informativen Vorträgen und vor allem auf den persönlichen Austausch mit Ihnen.
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Kommende Veranstaltungen
10. Juni 2024 16:00 - 17:30 Uhr 20. Sitzung AK BIM zwischen DEGES u. BVMB (digital) |
12. Juni 2024 11:30 - Uhr Netzwerk Junge Führungskräfte |
19. Juni 2024 12:30 - 22:00 Uhr Führungskräfte-Netzwerk-Hochbau |