Bundesrat beschließt Verordnung
Der Bundesrat hat am 18. März 2016 der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts zugestimmt. Damit steht einem Inkrafttreten des gesamten Paketes der Verordnungen und der VOB/A-EU zum 18. April 2016 nichts mehr im Wege.
In einer Entschließung hat der Bundesrat seine Vorgaben für die Fortentwicklung des Vergaberechts zusammengefasst. Soweit er Bedenken hat, stellt er diese wegen der Bedeutung eines fristgerechten Inkrafttretens der Verordnung zurück.
Kritisch äußert sich der Bundesrat zur Struktur des Vergaberechts und insbesondere zur Beibehaltung der VOB/A. Konkret spricht er die unterschiedlichen Regelungen zur Nachforderung von Unterlagen in § 56 Abs. 2 VgV und § 16a EU VOB/A an.
Quelle: eSonderinfo forum vergabe 21. März 2016
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