Erste Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
Am 31.7.2020 hat die Bundesregierung die erste Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Wir berichteten von der Planung bereits in der Unternehmer-Information II/2020 (S. 10).
Mit der Einführung der Richtlinie setzt die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Anja Karliczek, in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, die am 24.06.2020 im Rahmen der Corona-Krise gefassten Kabinettsbeschlüsse um.
Dabei handelt es sich um ein Förderprogramm für kleine und mittelgroße Ausbildungsbetriebe (bis zu 249 Beschäftigte). Eine der Fördermaßnahmen ist die sogenannte „Übernahmeprämie“ (bis 31. Dezember 2020) für Ausbildungsbetriebe, die die Ausbildung bei einem Corona bedingten Abbruch an Stelle des ursprünglichen Betriebes fortführt.
Die Förderung hat das Ziel, die Ausbildungsplätze und die ausbildenden Betriebe in einem Volumen von 410 Millionen Euro zu bezuschussen und dadurch
junge Menschen eine Perspektive zu geben und deren Ausbildung auch in Zeiten der Pandemie zu schützen.
Dabei geht es primär um das kommende Ausbildungsjahr, welches am 1. August 2020 gestartet ist.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Veröffentlichung im Bundesanzeiger unter https://www.bundesanzeiger.de.
Änderung des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zum 30.07.2020
Auswirkungen für die Baubranche
Mit Rundschreiben vom 23.11.2018 hatten wir Sie darüber informiert, dass das europäische Parlament im Mai 2018 eine Reform der europäischen Entsenderichtlinie (Richtlinie 96/71/EG) beschlossen hat. Die Frist zur Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht läuft am 30.07.2020 ab.
Die Umsetzung der europäischen Entsenderichtlinie in nationales Recht ist nun durch den deutschen Gesetzgeber mit der Novellierung des AEntG, die am 30.07.2020 in Kraft tritt, erfolgt.
Das vollständige Rundschreiben der BVMB können Sie nach erfolgter Anmeldung im geschützten Bereich einsehen.
BVMB - Offizieller Kooperationspartner des 7. RAILWAY FORUM Berlin 2021
Zusammen mit renommierten Partnern aus Bahnindustrie und Politik findet unter der Kompetenzpartnerschaft der Deutschen Bahn AG am 07. und 08. September die größte Bahnkonferenz Europas im Jahr 2021 statt. Die Konferenz ist entlang drei strategischer Entwicklungszielen aufgestellt. Diese ziehen sich durch beide Konferenztage und lenken die inhaltlichen Beiträge:
a) Digitalisierung & Automatisierung,
b) Das System Bahn
c) Internationaler Wettbewerb.
Die Entwicklungen und Herausforderungen werden auf dem 7. RAILWAY FORUM Berlin am 07. und 08. September 2021 in Berlin diskutiert. Schirmherren und inhaltliche Impulsgeber sind Uwe Günther, CPO, Deutsche Bahn AG und Rolf Härdi, CTO, Deutsche Bahn AG. Auf dem RAILWAY FORUM Berlin treffen über 1.400 Entscheider und Fachkräfte aus den Branchen Mobilität und Eisenbahn zusammen, um über die zukünftigen Entwicklungen und Herausforderungen zu diskutieren. Der Teilnehmerkreis setzt sich aus Bahnbetreibern, -herstellern, -zulieferern in allen Tier-Level, politischen Entscheider & Vordenkern aus Deutschland und Europa zusammen.
Neben der Konferenz werden in der begleitenden Fachausstellung mehr als 150 Aussteller erwartet. Diese präsentieren innovative Lösungen für die Bahnindustrie der Zukunft.
Mehr Informationen finden Sie unter www.railwayforum.de
Dokumentation arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung: Bitumendämpfe - TYP-654
Bitte um Unterstützung aus dem Mitgliederkreis!
Im Rahmen eines Artikels zum Thema Dämpfe und Aerosole aus Bitumen in der Fachzeitschrift "Asphalt und Bitumen", Nr. 03/2020, ist den Straßenbauunternehmen vorgeworfen worden, dass diese ihre Asphaltarbeiter im Hinblick auf Dämpfe und Aerosole aus Bitumen nicht in ausreichendem Maße arbeitsmedizinischen Untersuchungen zugeführt haben.
Im Zuge der Erstellung des durch den Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) geforderten Maßnahmenkonzeptes zum Schutze der Beschäftigten gegenüber Dämpfen und Aerosolen aus Bitumen und zur Dokumentation, dass die Beschäftigten in verantwortungsvollem Maße an den Untersuchungen "Bitumendämpfe" (TYP-654) teilgenommen haben, benötigen wir Ihre Mithilfe!
Das vollständige Rundschreiben der BVMB können Sie nach erfolgter Anmeldung im geschützten Bereich einsehen.
COVID-19-Pandemie – vergaberechtliche Erleichterungen
Die Bundesregierung hat weitere vergaberechtliche Erleichterungen zur Beschleunigung investiver Maßnahmen beschlossen. Für den Bereich der Bundesverwaltung gelten befristet bis zum 31.12.2021 bei Vergabeverfahren neue Wertgrenzen und gelockerte Einzelfristen.
Die Wertgrenzen für Bauleistungen nach Abschnitt 1 der VOB/A, also im Unterschwellenwertbereich, werden im Hinblick auf die zulässigen Vergabearten wie folgt angehoben:
• 1 Mio. € ohne Umsatzsteuer für beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb,
• 100.000 € ohne Umsatzsteuer für freihändige Vergaben,
• 5.000 € ohne Umsatzsteuer für Direktverträge.
Die Mindestangebotsbearbeitungsfrist von zehn Kalendertagen wird ausgesetzt. Der Auftraggeber ist gehalten, eine angemessene Frist festzusetzen. Für den Bereich der europaweiten Vergabeverfahren oberhalb des Schwellenwertes wird auf die Möglichkeit verwiesen, in begründeten Fällen Verfahrensfristen verkürzen zu können.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Schreiben des BMI vom 10.07.2020 (Anlage 1) sowie der Bekanntmachung aus dem Bundesanzeiger vom 13.07.2020 (Anlage 2). Für den Bereich der Bundesstraßenbauverwaltung hat das BMVI einen gleichlautenden Erlass herausgegeben (Anlage 3).
Die Länder haben zum Teil gleichlautende oder ähnliche Erlasse für ihre öffentlichen Auftraggeber veröffentlicht. Auf kommunaler Ebene besteht die Möglichkeit, diese Regelungen ebenfalls umzusetzen, eine verpflichtende Vorgabe aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung gibt es allerdings nicht.
Das vollständige Rundschreiben der BVMB können Sie hier einsehen.
Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 16/2020
Befristete Änderung der Umsatzsteuersätze im Zeitraum vom 01.07.-31.12.2020
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 16/2020 vom 09.07.2020 Regelungen zur befristeten Absenkung des Allgemeinen und des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Bundesfernstraßen konkretisiert. Die enthaltenen Regelungen sind im Wesentlichen deckungsgleich mit den von uns bereits übermittelten Mitgliederinformationen zu diesem Thema.
Das Rundschreiben der BVMB und das ARS Nr. 16/2020 können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.
Runder Tisch Baumanagement der Autobahn GmbH des Bundes
„Ein Blick in die Werkstatt – Juni 2020“
Mit dem Kick-Off des Lenkungskreises am 21. April 2020 hat der Runde Tisch Baumanagement (RT BM) der Autobahn GmbH des Bundes seine Arbeit aufgenommen. Die Autobahn GmbH informiert in regelmäßigen Abständen in dem Format „Blick in die Werkstatt“ über den aktuellen Stand des Projektes.
Das Rundschreiben der BVMB und den „Blick in die Werkstatt“, Ausgabe Juni 2020, können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.
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