VOB/C 2019 – ab dem 01.10. 2019 anzuwenden!

Mit Erlass vom 23.09.2019 haben das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat sowie das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Anwendung der Allgemeinen Technischen Vertragsbestimmungen für Bauleistungen (VOB/C 2019) für ihre jeweiligen Bereiche ab dem 01.10.2019 eingeführt.

Die Einführung der überarbeiteten VOB/C rundet die Gesamtausgabe der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen 2019 (VOB 2019) ab.

Die VOB/A 2019 1. Abschnitt für die nationalen Vergabeverfahren ist für den Bereich des Bundes seit dem 01.03.2019 vorgeschrieben. Die Abschnitte 2 und 3 der VOB/A sind mit Wirkung zum 18.07.2019 in Kraft getreten. Unverändert geblieben ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B 2016).

Die Hauptausschüsse Hochbau (HAH) und Tiefbau (HAT) des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen haben insgesamt 14 ATV fachtechnisch fortgeschrieben, darunter, mit Beteiligung des Hauptausschusses Allgemeines (HAA), auch die DIN ATV 18299. 40 ATV wurden redaktionell überarbeitet.

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