Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren
Am 10. Mai 2017 ist im Bundesgesetzblatt, Teil I Nr. 23 vom 04. Mai 2017, auf den Seiten 969 ff. das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren veröffentlicht worden. Der Text des Gesetzes finden Sie hier als Download.