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DB Station&Service AG
Fortsetzung des Erfahrungsaustauschs zur Zusammenarbeit zwischen DB Station&Service AG und BVMB
Seit Mitte 2021 findet ein regelmäßiger und strukturierter Erfahrungsaustausch zwischen Vertretern der BVMB und Vertretern der DB Station&Service AG statt. Hierüber hatten wir mit Rundschreiben vom 29.07.2021 erstmals berichtet.
Das vollständige Rundschreiben können Sie einsehen, nachdem Sie sich angemeldet haben.
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In eigener Sache
Geschäftsstelle der BVMB wechselt auf die „Sonnenseite“ des Rheins
Neue Adresse: Königswinterer Straße 329, 53227 Bonn
Mit diesem Schreiben möchten wir Sie über den Umzug der BVMB-Geschäftsstelle vom Kaiserplatz 3 in Bonn auf die andere Rheinseite informieren. Hintergrund dieses Schrittes ist der in den letzten Jahren immer kritisch werdende Sanierungsstau in den „alten“ Geschäftsräumen und die damit verbunden steigenden Unterhaltskosten. Die neuen Räumlichkeiten bieten in dieser Hinsicht eine „wirtschaftlichere“ Lösung und einen für die Arbeitsorganisation optimaleren Standort.
Sie finden uns ab kommender Woche an unserer neuen Adresse in der
Königswinterer Str. 329,
53227 Bonn.
Durch den Umzug sind wir im Zeitraum vom
Montag, 14. August 2023 bis Freitag, 25. August 2023 nur eingeschränkt
unter unserer bekannten Telefonnummer 0228 91185-0 bzw. per E-Mail unter erreichbar.
Wir werden uns selbstverständlich weiterhin um Ihre Anliegen und Fragen kümmern, bitten aber um Verständnis, wenn die Bearbeitung Ihrer Anfragen gegebenenfalls längere Zeit als gewohnt in Anspruch nehmen könnte. Wir bitten die damit verbundenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen und freuen uns, Ihre Interessen von unserem neuen Standort aus in Zukunft zu vertreten.
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BVMB warnt vor Tariftreuegesetz der Ampelkoalition
Verband kritisiert „realitätsfernes Bürokratiemonster“
„Das nächste Bürokratiemonster trampelt auf uns zu“, reagiert Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB) auf ein aktuell geplantes neues Bundesgesetz. Die Ampelkoalition hat angekündigt, ein „Bundestariftreuegesetz“ auflegen zu wollen. Danach sollen nur noch solche Unternehmen Aufträge vom Bund bekommen, die sich an bestimmte vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegte Tarifverträge halten. „Ein Unding und völlig an der Realität vorbei“, schimpft Gilka. Für unter anderem die Bauunternehmen, die momentan ohnehin schon schwer zu kämpfen hätten, würde das wieder mit zusätzlichen Nachweis- und Kontrollaufgaben einhergehen. Zudem bestehe in der aktuellen Zeit mit dem immer mehr um sich greifenden Fachkräftemangel ohnehin keine Gefahr, dass Betriebe ihren Mitarbeitern zu wenig zahlen.
Die Pressemeldung der BVMB können Sie hier abrufen
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BVMB forderte schnellere Baugenehmigungen
Verband reagiert auf Gerichtsentscheidung zu § 13b BauGB
Das Bundesverwaltungsgericht hat der beschleunigten Ausweisung von kleinen Baugebieten bis 10.000 Quadratmetern einen Riegel vorgeschoben. Freiflächen außerhalb des bestehenden Siedlungsgebiets einer Stadt oder Gemeinde dürfen nun nicht mehr im beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) ohne Umweltprüfung überplant werden. Die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) nimmt das Urteil zum Anlass, bei der Bundesregierung „wirksame und effektive gesetzliche Regelungen“ einzufordern, um das Bauen künftig zu erleichtern. „Das ist eine entscheidende Grundlage, damit wir im Wohnungsbereich nicht komplett den Anschluss verlieren“, mahnt BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka.
Die Pressemeldung der BVMB können Sie hier abrufen
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Allgemeinverbindlicherklärung der Tarifverträge für das Baugewerbe
Mit Schreiben vom 22. Februar 2023 hatten wir Sie über die Einigung der Tarifparteien zur tariflichen Inflationsausgleichsprämie (TV-Inflationsausgleichsprämie) informiert. Diese Regelungen wurden mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 1. August 2023 für allgemeinverbindlich erklärt. Ebenfalls hatten wir am 31. März 2023 in einem Schreiben über die Wegezeitenentschädigungen berichtet. Diese Regelungen zur Wegezeit wurden – wie angekündigt – in den Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) aufgenommen und ebenfalls am 1. August 2023 für allgemeinverbindlich erklärt.
Das Rundschreiben der BVMB können sie nach erfolgtem Login im geschützten Bereich einsehen.
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Themenabfrage
EISENBAHNINGENIEUR 2024 und EISENBAHNINGENIEUR KOMPENDIUM 2025
Die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB) ist bereits seit einigen Jahren Mitglied im Redaktionsbeirat der Veröffentlichung EI – DER EISENBAHNINGENIEUR des Verlags DVV Media Group GmbH mit Sitz in Hamburg.
Als Mitglied des Redaktionsbeirats kann die BVMB eisenbahnspezifische Themen als Fachbeiträge zur Veröffentlichung im Eisenbahningenieur und dem dazugehörigen Kompendium vorschlagen. Sollten Sie Interesse haben, dass wir einen solchen Fachbeitrag Ihrerseits zur Veröffentlichung vorschlagen, freuen wir uns auf Ihre Rückmeldung per E-Mail.
Das Rundschreiben der BVMB können sie nach erfolgtem Login im geschützten Bereich einsehen.
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Lieferantentag der DB AG zu den Hochleistungskorridoren in der Region West
mit diesem Schreiben möchten wie Sie auf eine Terminankündigung der DB AG zum Lieferantentag zu den Hochleistungskorridoren in der Region West hinweisen. Dieser wird am
13. November 2023
in der Zeit von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr
in digitaler Form
stattfinden.
Das Rundschreiben der BVMB sowie weitere Informationen zur Anmeldung können sie nach erfolgtem Login im geschützten Bereich einsehen.
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Kommende Veranstaltungen
24. Juni 2025 11:30 - 21:00 Uhr Netzwerk Junge Führungskräfte |
26. Juni 2025 10:00 - 11:00 Uhr Neue Klimaschutzanforderungen der Deutschen Bahn – Was bedeutet das für Sie? |
16. September 2025 10:00 - 16:00 Uhr Arbeitskreis Sicherungsleistungen |
25. September 2025 10:00 - 16:00 Uhr BVMB AK Personal |
26. November 2025 09:00 - 15:30 Uhr Arbeitskreis Straße/Brücke |