Zur Einführung der Ersatzbaustoffverordnung am 1. August 2023
„Die neue Ersatzbaustoffverordnung ist so komplex, dass Auftraggeber in Zukunft lieber auf die Verwendung von Recyclingbaustoff verzichten wollen. Das ist ein Schildbürgerstreich!“
Am gestrigen Dienstag, den 1. August 2023, ist mit der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) innerhalb der sog. Mantelverordnung eine „Zeitenwende“ im Bereich des Einbaues von Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke angebrochen. Jedenfalls könnte man das meinen. Ohne die erstmalig bundeseinheitlich getroffenen Regelungen zu verteufeln, wurden die Hinweise und Bedenken der Verbände der Bauwirtschaft nicht vollumfänglich berücksichtigt, obwohl der Bundesrat bereits eine erste Änderungsverordnung verabschiedet hat und diese bereits in Kraft getreten ist. Die Folge ist nun ein „Dickicht“ von ländereigenen Einführungserlassen zur EBV, die teilweise bereits bestehende länderspezifische Regelungen zum Übergang erweitern bzw. anpassen. Die praktische Anwendbarkeit der Verordnung sehen wir daher weiterhin kritisch. Deswegen auch nochmals von unserer Seite ein klarer Appell zeitnah nachzubessern und nicht die Chance wieder zu versäumen, eine einheitliche, rechtssichere praktikable Lösung zu finden.
Das Statment von Herrn Michael Gilka können Sie hier abrufen.
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