BVMB warnt vor neuen Zielkonflikten bei Infrastrukturgesetzen
Verband fordert neben einer eindeutigen Kollisionsregel weitere Klarstellungen im Entwurf
Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung verfehlt aus Sicht der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) sein eigentliches Ziel – auch wenn er in den andauernden Ressortverhandlungen bereits abgeschwächt wurde. Statt die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft zu erleichtern und Infrastrukturprojekte zu beschleunigen, drohen neue Rechtsunsicherheiten und zusätzliche Zielkonflikte. Zwar begrüßt der Verband grundsätzlich das Anliegen, die ökologische Vernetzung zu stärken und ausreichend Flächen für naturschutzfachliche Aufwertungen bereitzustellen. Der nun vorliegende Referentenentwurf lasse jedoch zentrale Fragen unbeantwortet, die für die praktische Umsetzung von Infrastrukturvorhaben von entscheidender Bedeutung seien. „Es darf nicht passieren, dass die Beschleunigungseffekte des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes durch neue naturschutzrechtliche Hürden wieder zunichtegemacht werden. Wer Verfahren vereinfachen will, darf nicht gleichzeitig zusätzliche Rechtsunsicherheiten durch unbestimmte Rechtsbegriffe und mangelnde eindeutige Kollisionsregeln schaffen“, erklärt BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka.
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