BVMB beklagt „nie dagewesenes Bürokratiemonster“ 

Verband kritisiert in Kraft getretenes Bundestariftreuegesetz 

Zum Tag der Arbeit am 1. Mai haben sich für die Bauwirtschaft erhebliche Änderungen ergeben: Weite Teile des Bundestariftreuegesetzes sind in Kraft getreten. Bei Bauaufträgen des Bundes, der Deutschen Bahn oder der Autobahn GmbH ab 50.000 Euro werden Bauunternehmen künftig aufwändig die Entlohnung ihrer Mitarbeitenden inklusive tariflicher Löhne und Zuschläge, den Mindesturlaub, Höchstarbeitszeiten und Pausen nachweisen müssen. Scharfe Kritik kommt von Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V.: Das neue Gesetz sei „ein nie dagewesenes Bürokratiemonster“, das Auftragnehmer und Auftraggeber gleichermaßen überfordern werde. Besonders das künftig geforderte „Tariftreueversprechen“, das Bauunternehmen auf Verlangen öffentlicher Auftraggeber abgeben müssen, bewertet er als derzeit kaum kalkulierbar. Gilka warnt in diesem Kontext vor den praktischen Folgen für die Branche: „Mehr Bürokratie, mehr Risiken, weniger Angebote – das Bundestariftreuegesetz konterkariert die angestrebte Entbürokratisierung und schwächt den Mittelstand spürbar.“ Damit drohe nicht nur eine zusätzliche Belastung für Unternehmen, sondern auch eine Einschränkung von Wettbewerb und Angebotsvielfalt bei öffentlichen Bauprojekten. 

Die Pressemitteilung können Sie hier abrufen.

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