Bundestariftreuegesetz: „Bürokratieaufbau statt -abbau“

Verband schlägt Alarm beim Tariftreuegesetz

Am Dienstag, dem 22. Juli 2025, hat das sogenannte Bundestariftreuegesetz die nächste Hürde genommen und ist in die Ressortabstimmung gegangen. Die Idee dazu stammt noch aus der Amtszeit des früheren Bundesarbeitsministers Hubertus Heil (SPD). Seine Nachfolgerin, Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), hat das Vorhaben weiterverfolgt und in den Koalitionsvertrag integriert. Bas betonte die Bedeutung des Gesetzes für faire Arbeitsbedingungen in Deutschland. Mit dem Bundestariftreuegesetz soll die Sozialpartnerschaft gestärkt, Lohndumping vorgebeugt und mangelhafte Arbeitssicherheit verhindert werden. Konkret soll das Gesetz bei öffentlichen Aufträgen ab einem Auftragswert von 50.000 Euro gelten. Dabei sollen „tarifvertragliche Arbeitsbedingungen“ verbindlich sein. Welche genau soll eine Rechtsverordnung auf Grundlage branchenspezifischer Tarifverträge festlegen. Doch das Vorhaben stößt nicht überall auf Zustimmung. Besonders aus der Bauwirtschaft kommt scharfe Kritik. Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB), zeigt sich enttäuscht: „Wir haben das bereits im letzten Jahr deutlich kritisiert. An unserer grundsätzlichen Haltung zur Tariftreue hat sich auch durch die Überarbeitung nichts geändert.“ Der Verbandsvertreter warnt vor einem deutlichen Anstieg bürokratischer Anforderungen: „Es kommt erneut eine weitere neue Nachweispflicht auf die Unternehmen zu – diesmal in Form einer Zertifizierung, die durch eine neu einzurichtende Prüfstelle kontrolliert wird.“ Auch den geschätzten Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft in Höhe von nur 400.000 Euro hält Gilka für unrealistisch: „Diese Zahl wirkt auf uns reichlich optimistisch.“

Die Pressemitteilung der BVMB können Sie hier abrufen.

 

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