Sondervermögen Infrastruktur: „Whatever it takes“ mit Nachholbedarf
Zinslast nicht aus dem Blick verlieren
Der Haushaltsentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil setzt ein klares Signal für Zukunftsinvestitionen: Aus dem neuen Sondervermögen sollen in diesem Jahr rund 37 Mrd. Euro bereitgestellt werden, bis 2029 steigt die Summe auf 60 Mrd. Euro. Besonders profitieren soll die Verkehrsinfrastruktur – allein 12 Mrd. Euro fließen aus diesem Topf in diesem Jahr. Insgesamt sind im Etat des Verkehrsministeriums Investitionen von 33,5 Mrd. Euro vorgesehen, hinzukommen rund 8 Mrd. Euro für die Länder – allerdings ohne die Anforderung der „Zusätzlichkeit“. Auch die Verteidigungsausgaben steigen deutlich: von 62 Mrd. Euro (2025) auf 153 Mrd. Euro (2029). Mit der Bereichsausnahme für Verteidigungsausgaben werden Investitionen oberhalb der Ein-Prozent-BIP-Schwelle künftig von der Schuldenregel ausgenommen. Das schafft neue Spielräume (und Begehrlichkeiten) – auch für Bauprojekte wie Kasernen, Unterkünfte oder Instandsetzung. Flankierend plant das Verteidigungsministerium ein Bundeswehr-Planungs- und -Beschaffungsbeschleunigungsgesetz. „Das begrüßen wir ausdrücklich“, so Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB). „Für die mittelständische Bauwirtschaft bedeutet das vor allem mehr Planungssicherheit – genau das fordern wir seit Jahren.“ Gleichzeitig warnt Gilka vor der Verschiebung von Mitteln zwischen Kernhaushalt und Sondervermögen: „Die zentrale Frage ist, ob es ein tragfähiges Finanzierungsmodell gibt, das auch nach dem Auslaufen des Sondervermögens Bestand hat.“
Die Pressemitteilung der BVMB können Sie hier abrufen.

