„Fördern statt bremsen: Wohnungsbau braucht neuen Schwung“

Verband drängt auf konsequenten Kurswechsel: Strukturelle Entlastungen und verlässliche Rahmenbedingungen gefordert

Der Bundestag hat eine Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen. Bis Ende 2029 dürfen Vermieter in „Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt“ höchstens Neuvertragsmieten verlangen, die maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Das Parlament möchte damit bezahlbaren Wohnraum sicherstellen. „Das ist sicher ein legitimer Gedanke“, kommentiert Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB). Er sieht aber die Mietpreisbremse nicht uneingeschränkt positiv: „Wir brauchen so dringend wie noch nie in den vergangenen Jahrzehnten zusätzlichen neuen Wohnraum“, verweist Gilka auf die immer dramatischer werdende Situation am Wohnungsmarkt. Der 71. Deutsche Mietertag des Deutschen Mieterbundes (DMB) in Rostock-Warnemünde richtet ebenfalls einen eindringlichen Appell an Bund und Länder: Sie sollen jährlich 12,5 Milliarden Euro in den Bau und Erhalt bezahlbaren Wohnraums investieren, um dem zunehmenden Wohnraummangel wirksam zu begegnen. Besonders alarmierend ist der massive Rückgang im sozialen Wohnungsbau: Jedes Jahr fallen rund 40.000 Wohnungen aus der Sozialbindung, während bundesweit etwa 11 Millionen Menschen einen Anspruch auf eine Sozialwohnung haben – bei einem Bestand von lediglich rund 1,1 Millionen solcher Wohnungen. Die Schere zwischen Bedarf und Angebot klafft immer weiter auseinander. „Die Mietpreisbremse schreckt viele potenzielle Bauherren und Investoren verständlicherweise vom Wohnungsbau ab“, erklärt Gilka mit Blick auf die aktuelle Situation. Aus seiner Sicht wäre eine gezielte Eigentumsförderung – insbesondere für junge Familien – neben öffentlichen Nachrangdarlehen oder staatliche Bürgschaften für Ersterwerber ein deutlich wirkungsvollerer Ansatz, um Wohnraum zu schaffen und langfristig für Entlastung auf dem Wohnungsmarkt zu sorgen.

Die Pressemitteilung der BVMB können Sie hier abrufen.

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