BVMB fordert Augenmaß bei der kommenden Europäischen Lieferkettenrichtlinie und Aussetzung des deutschen Lieferkettengesetzes

Vom „Reformbooster“ oder der „Wirtschaftswende“ merkt die Bauwirtschaft nichts

Totgesagte leben länger, das gilt scheinbar auch für die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), welche wider aller Erwartung in einer Abstimmung der ständigen Vertreter am 14. März 2024 eine qualifizierte Mehrheit erlangen konnte. Die Richtlinie gilt mit Übergangsfristen (stufenweise bis 2029) ab einer Untergrenze bei einer Mitarbeiterzahl von 1000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mindestens 450 Mio. Euro. „Wir haben in Deutschland bereits ein nationales unausgereiftes Lieferkettengesetz (LkSG), welches durch ein europäisches Pendant in entscheidenden Punkten verschärft werden wird“, so der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. Michael Gilka konsterniert. Auch wenn durch die Streichung der ursprünglich vorgesehenen Risikosektoren ein gravierender Punkt nicht mehr vom Vorschlag umfasst ist, sieht Gilka die voraussichtlich am 24. April stattfindende Abstimmung im Europäischen Parlament mit Sorge. Die nationalen Regelungen sind bereits praxisfern und bürden unseren Unternehmen Nachweispflichten auf, die in keiner Relation zum eigentlichen Zweck stehen. Eine Richtlinie aus Brüssel, die in vielen Punkten noch weiter geht, wird der Wettbewerbsfähigkeit und dem angestrebten Befreiungsschlag im Bürokratieabbau einen Bärendienst erweisen. Deshalb sollte das nationale LkSG ausgesetzt und die europäische CSDDD entschlackt werden. Weitere Pflichten und Bürokratie in Sachen Nachhaltigkeit kommt auf Tausende mittelständischer Unternehmen ab dem Jahr 2025 zu, weil sie dann nach der europäischen Direktive CSRD verpflichtet werden, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, testieren zu lassen und zu veröffentlichen. Die jetzigen LkSG-Berichtspflichten können auch deshalb ausgesetzt werden, weil die Unternehmen im Rahmen ihres Nachhaltigkeitsberichts ohnehin ihre Wertschöpfungskette beleuchten müssen.

Die Pressemeldung der BVMB können Sie hier abrufen.

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