Kompromiss beim Gebäudeenergiegesetz - BVMB sieht weiteren Handlungsbedarf
Kaum ein Gesetz hat in jüngerer Vergangenheit für so viel Kritik gesorgt wie das geplante Gebäudeenergiegesetz der Bundesregierung. Mit einem Kompromissvorschlag mit längeren Übergangsfristen für die Nutzung von Gasheizungen und einem „Zwangsumstieg“ auf andere Heizungssystem wie Wärmepumpen zieht die Bundesregierung jetzt in die parlamentarische Beratung. Die Ampelkoalition möchte den im Februar bekanntgewordenen Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes in einer überarbeiteten Form mit einer Kopplung an die Verpflichtung einer kommunalen Wärmeplanung noch vor der Sommerpause durch den Bundestag bringen. Dieser soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Die Auswirkungen dieser Verunsicherung der Bürger durch die Bundesregierung sind bereits jetzt u. a. im Wohnungsbau spürbar, so Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB). Für ihn ist die Gefahr für den Wohnungsbau aber damit längst noch nicht gelöst: „Da braucht es schon noch weitere Schritte, damit die Bautätigkeit wieder in die Gänge kommt."
Die gesamte Pressemitteilung der BVMB können Sie hier einsehen.