Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen (IGA) – BVMB fordert bis 2021 volle Leistungsfähigkeit der Auftragsverwaltungen der Länder

Als Meilensteine in der infrastrukturellen Geschichte der Autobahnen und Fernstraßen in Deutschland gründete der Bund am 13. September 2018 die Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen (IGA) und am 1. Oktober 2018 das Fernstraßen-Bundesamt (FBA).

Die IGA wird ab dem 1. Januar 2021 alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Bundesfernstraßen zusammenhängenden Aufgaben, wie Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und Verwaltung übernehmen. Erklärtes Ziel des BMVI ist es, das Bundesfernstraßennetz als Gesamtheit zu betrachten und effizienter zu verwalten als bisher. Das Geld des Bundes solle schnell und unmittelbar dort landen, wo es am dringendsten benötigt wird. Sitz der Gesellschaft ist Berlin mit regionalen Niederlassungen im gesamten Bundesgebiet.

Hinsichtlich der Standorte, der Mitbestimmung und der Pläne zur Umsetzung der Aufgaben der Gesellschaft sowie der zukünftigen Arbeitsverhältnisse der etwa 15.000 Mitarbeiter wurde Kritik laut. Hinsichtlich dieser Pro-blematik merkt Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB), an: „Unseren Mitgliedsunternehmen liegen Hinweise aus den Straßenbauverwaltungen der Länder vor, dass dort vor allem eine große Unsicherheit hinsichtlich des Themas Personal bzw. Personalübergang besteht. Unklar ist, wie die Zukunft der derzeitigen Mitarbeiter in der IGA aussieht. Entsprechend droht die Gefahr, dass die Mitarbeiter sich mit Abwanderungsgedanken beschäftigen. Scheinbar fehlte es bis September 2018 an ausreichender Kommunikation zum Übergang und der Eingruppierung der Mitarbeiter. Deshalb begrüßt die BVMB, dass Verkehrsminister Scheuer das Thema nun zur Chefsache erklärt hat.“ Aus Sicht der BVMB muss einerseits sichergestellt werden, dass die IGA bis zum Jahr 2021 voll arbeitsfähig ist und andererseits bis dahin die Kapazitäten in den Ländern so leistungsfähig sind, dass die wichtigen Aufgaben zum Erhalt, Aus- und Neubau der Verkehrsinfrastruktur auf hohem Niveau gelöst werden können. Auch die mittelständische Bauwirtschaft ist auf eine gut aufgestellte Verwaltung im Bundesfernstraßenbau angewiesen, damit die Planung und Vergabe von Projekten vorangetrieben wird und ausreichend Bauherrenkompetenz auf den Baustellen zur Verfügung steht.

Als neue Bundesbehörde mit hoheitlichen Aufgaben wird ab 2021 das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) bundesweit vor allem für Anhörungs- und Planfeststellungsverfahren für Autobahn-Projekte zuständig sein. Bis dahin sollen der Hauptsitz in Leipzig mit insgesamt 200 Arbeitsplätzen aufgebaut sowie weitere Standorte in Hannover, Bonn und Gießen entwickelt werden.

Durch Beschäftigtenvertreter im Aufsichtsrat, der aus Vertretern des BMVI, Mitgliedern der Bundestagsausschüsse Haushalt und Verkehr, Vertretern der Gewerkschaften ver.di und dbb besteht, soll Mitbestimmung gestärkt werden.

Die BVMB begrüßt insbesondere die weiteren Einschränkungen der Privatisierung im Gesellschaftsvertrag der IGA. Unternehmen bleibt eine Beteiligung auch an Tochtergesellschaften verwehrt. Gilka bekräftigt zudem: „Unseren Widerstand gegen ÖPP im Bundesfernstraßenbau werden wir fortführen.“ ÖPP-Projekte seien zwar weiterhin möglich, allerdings lediglich bei einzelnen Bauvorhaben mit einem Gesamtumfang von bis zu 100 Kilometern Strecke, wobei mehrere Vorhaben nicht miteinander verbunden sein dürfen. Des Weiteren seien ÖPP-Projekte für Streckennetze, die das gesamte Bundesautobahnnetz oder das gesamte Netz sonstiger Bundesfern-straßen in einem Land oder wesentliche Teile davon umfassen, ausgeschlossen, so Gilka.

Die Presse-News der BVMB finden Sie unter diesem Link.

 

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