Kooperation statt Konfrontation
DB AG und BVMB vereinbaren Kodex der guten Zusammenarbeit
Bonn – Die DB Netz AG und die die DB Station&Service AG sowie die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB) haben vor kurzem ei-nen Meilenstein gesetzt, indem sie gemeinsam einen Kodex der guten Zusammenarbeit vereinbart haben. Der Kodex wurde im Rahmen der Jahrestagung des Arbeitskreises Bahn der BVMB von Prof. Dr. Rompf, Vorstand Netzplanung und Großprojekte der DB Netz AG, Marcus Herwarth, Präsidiumsmitglied der BVMB und Geschäftsführer Gleisinfrastrukturbau der LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG sowie von Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der BVMB, unterzeichnet.
Mit dem Kodex verfolgen die Parteien das Ziel, die Zusammenarbeit in der Bauabwicklung und die dafür notwendige partnerschaftliche Kommunikation und Kooperation kontinuierlich zu verbessern. Das gilt vor allem auch für Projekte, bei denen erhöhte Realisierungsrisiken erwartet werden oder die während der Bauausführung auftreten können. Vorab hatten die Deutsche Bahn und die Bauwirtschaft konkrete, vorbildliche Projekte identifiziert und an diesen gemeinsam mit den Projektleitern herausgearbeitet, welche Punkte für eine erfolgreiche Projektrealisierung maßgeblich sind. Der Fokus liegt hier auf der kooperativen Zusammenarbeit der verantwortlichen Projektleitungen von Auftraggeber und Auftragnehmer in der Phase der Bauabwicklung. Der Kodex der guten Zusammenarbeit setzt keine bestehenden Prozesse außer Kraft, sondern soll Leitlinien für eine gemeinsame Kultur bei der Projektdurchführung benennen, um letztendlich eine erfolgreiche Projektabwicklung zu gewährleisten.
Damit dies gelingen kann, verpflichten sich die Projektleitungen von Auftraggeber und Auftragnehmern bereits zum jeweiligen Projektstart zu einer offenen und transparenten Zusammenarbeit. Dazu gehört, dass die Partner im Projektstartgespräch alle technischen, wirtschaftlichen und bauzeitbezogenen Risiken, die sie zu diesem Zeitpunkt bei diesem Projekt sehen, benennen und gemeinsam Lösungen entwickeln und vereinbaren. Ziel ist es, hierdurch Risiken zu minimieren. Sodann vereinbaren die Partner Zuständigkeiten und Vertretungsregelungen und legen die Spielregeln der Kommunikation, Dokumentation und Eskalation sowie Fristen dazu fest. Ein Projekt soll erst dann starten, wenn eine einvernehmliche projektbezogene Klärung herbeigeführt wurde.
Die Deutsche Bahn und die BVMB sind sich einig, dass der beste Weg zum professionellen Umgang mit Projektherausforderungen und Risiken in der Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch beide Parteien liegt. Beim Auftreten von Behinderungen und Problemen sollen diese vom Auftragnehmer deshalb rechtzeitig benannt werden und anschließend gemeinsam mit dem Auftraggeber die daraus resultierenden technischen und wirtschaftlichen Konsequenzen für das Projekt gezogen werden. Hierzu sind beide Vertragspartner angehalten, zeitnah konstruktive Lösungsvorschläge einzubringen und diese mit Blick auf die technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit abzustimmen. Gemeinsam wird das Ziel verfolgt, verbindliche Änderungsvereinbarungen möglichst vor Ausführung der Leistungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zu vereinbaren.
Damit nichts aus dem Ruder laufen kann, sollen sich die Unternehmensleitungen der jeweiligen Vertragspartner verpflichten, die Zusammenarbeit der operativen Projektleitungen zu beobachten. Sind Probleme auf Projektleitungsebene nicht zu lösen, ist jede Vertragspartei berechtigt, ein Gespräch auf der nächsthöheren Leitungsebene zu fordern, welches innerhalb einer kurz bemessenen Frist durchgeführt wird.
Im Mittelpunkt der Zusammenarbeit steht außerdem, dass künftig Projekte gemeinsam abgeschlossen werden sollen. Das bedeutet u. a., dass die Projektarbeit nicht schon mit der Inbetriebnahme einer Anlage, sondern erst mit der kaufmännischen Schlussrechnung endet. Dies impliziert, dass Nachträge zeitnah eingereicht, geprüft, beauftragt und bezahlt werden, Bestandspläne vor der VOB/B-Abnahme übergeben werden und die Schlussrechnung zeitnah und prüffähig eingereicht wird.
Es ist vereinbart worden, den Kodex zukünftig als Leitlinie in die Vergabeunterlagen aufzunehmen und eine Verankerung im Baustartgespräch sicherzustellen.
Ganz bewusst wurde allerdings auch vereinbart, dass der Kodex nicht Vertragsbestandteil wird. Aus Sicht der Deutschen Bahn und der BVMB wird die Wirksamkeit des Kodex am besten funktionieren, wenn sich beide Parteien zwar verbindlich, aber freiwillig auf dessen Umsetzung einlassen.
„Alle Beteiligten sind sich einig, dass der Weg zu mehr Kooperation statt Konfrontation ein weiter Weg ist, der Kodex jedoch ein Wegweiser für alle Projektbeteiligten in die richtige Richtung sein kann“, fasst der Hauptgeschäftsführer der BVMB, Michael Gilka, als Ergebnis zusammen.