Branchenlösung Bitumen beim Heißeinbau von Gussasphalt
Seit dem 1. Januar 2025 gilt der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) in Höhe von 1,5 mg/m³ (nach Bitumen-Kondensat-Standard) für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen beim Heißeinbau von Gussasphalt.
In einer vierjährigen Übergangsfrist hat die Gussasphalt-Branche intensive Anstrengungen unternommen, um wirksame Maßnahmen zur Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwerts (AGW) zu entwickeln, zu erproben und das Bewusstsein für deren Notwendigkeit zu schärfen. Ergebnis dieser Arbeit ist die abgestimmte Branchenlösung Bitumen beim Heißeinbau von Gussasphalt, Ausgabe Februar 2025, die ein umfassendes Schutzmaßnahmenkonzept beinhaltet.
Das Rundschreiben der BVMB sowie die dazugehörige Anlage können Sie hier einsehen.