Stand der Technik beim Walzasphalteinbau und Gussasphalteinbau – Unternehmerpflichten
Mit Rundschreiben vom 12. März 2024 hatten wir Sie über den Stand der Umsetzung der Branchenlösung zur Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen informiert. Die sich daraus ergebenden Pflichten für Einbauunternehmen im Zusammenhang mit den Vorschriften und Gesetzen zum Gesundheitsschutz beim Umgang mit bitumenhaltigen Baustoffen erfordern betriebliche Maßnahmen.
Sofern noch nicht erfolgt, bereiten Sie sich bitte hierauf vor. Die BG hat hierzu ein entsprechendes Schreiben mit weiteren Informationen und Hinweisen im Zusammenhang mit der Heißverarbeitung von Bitumen vorbereitet, welches Sie u. a. auch den Spediteuren vorlegen können.
Das Rundschreiben der BVMB sowie das Schreiben der BG Bau können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.