Arbeitsplatzgrenzwert für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen,
Ende der Übergangsfrist am 31.12.2024 – Informationen über erweitertes Maßnahmenkonzept
Wie Ihnen bereits bekannt ist, endet am 31.12.2024 nach derzeitigem Stand die Übergangsfrist für den Arbeitsplatzgrenzwert für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen nach TRGS 900. Der Koordinierungsausschuss Bitumen (KoA-Bit) bemüht sich derzeit um Klärung der weiteren Vorgehensweise mit dem Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) sowie um eine Antragstellung im AGS für eine Verlängerung der Übergangsfrist für den Bereich Walzasphalteinbau.
Die Details zu dem entwickelten erweiterten Maßnahmenkonzept und weitere Ausführungen zu den jeweiligen Bauweisen entnehmen Sie bitte - nach erfolgter Anmeldung im geschützten Bereich – unserem Rundschreiben.