Eckpunktepapier für die geplante Verordnung zum Ende der Abfalleigenschaft für bestimmte mineralische Ersatzbaustoffe (Abfallende-Verordnung) des BMUV
• Bundesweite Umfrage bei den Abnehmern von mineralischen Ersatzbaustoffen
Die EBV ist am 1. August 2023 in Kraft getreten. Nach der aktuellen Fassung der EBV gelten für Ersatzbaustoffe weiter die Regelungen für Nebenprodukte bzw. zum Abfallende des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Diese werden i. d. R. restriktiv ausgelegt und insofern gelten MEB bis zum Einbau weiterhin oft als Abfall. Die Akzeptanz für MEB im Markt ist daher begrenzt.
Das BMUV beabsichtigt, die Frage des Abfallendes in einer eigenen Verordnung zu regeln. Ein „Eckpunktepapier zur Abfallende-Verordnung für bestimmte mineralische Ersatzbaustoffe“ liegt inzwischen vor. Es besteht die Befürchtung, dass nur den „besten“ Materialklassen der Produktstatus erteilt werden soll.
Die Prognos AG führt eine bundesweite Umfrage bei den Abnehmern von mineralischen Ersatzbaustoffen durch, die wir gerne unterstützen möchten und bitten Sie daher um Beteiligung. Mit dieser Umfrage soll in Erfahrung gebracht werden, wie sich der Einkauf und die Verwendung von MEB durch die sich abzeichnenden Neuregelungen verändern könnten. Die Ergebnisse der Umfrage werden dem Verordnungsgeber zur Verfügung gestellt.
Das Rundschreiben der BVMB, das Eckpunktepapier zur Abfallende-Verordnung des BMUV sowie den Link zur Umfrage können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.