Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 16/2020
Befristete Änderung der Umsatzsteuersätze im Zeitraum vom 01.07.-31.12.2020
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 16/2020 vom 09.07.2020 Regelungen zur befristeten Absenkung des Allgemeinen und des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Bundesfernstraßen konkretisiert. Die enthaltenen Regelungen sind im Wesentlichen deckungsgleich mit den von uns bereits übermittelten Mitgliederinformationen zu diesem Thema.
Das Rundschreiben der BVMB und das ARS Nr. 16/2020 können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.