Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 09/2020:
Einführung des Traglastindex – Übergabe der Daten an die Bundesanstalt für Straßenwesen
Mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 09/2020 vom 30. März 2020 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) den „Traglastindex (TLI)“ als ergänzenden Kennwert zur Beurteilung von Brückenbauwerken für den Bereich der Bundesfernstraßen eingeführt.
In einem Soll-Ist-Vergleich bewertet der Traglastindex die strukturellen Eigenschaften einer Brücke, die maßgeblichen Einfluss auf deren Leistungsfähigkeit haben.
Das Rundschreiben der BVMB, das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 09/2020 des BMVI sowie die Grundkonzeption für den Traglastindex können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.