Stellungnahme aus dem Mitgliederkreis erbeten!
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING);
überarbeitete Abschnitte 1-4, 4-1, 4-2, 4-5, 7-1, 9-1

Wir haben vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) überarbeitete Abschnitte der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) erhalten:

  • Teil 1 Allgemeines – Abschnitt 4 Gradiente und Ebenflächigkeit des Überbaus
  • Teil 4 Stahlbau, Stahlverbundbau – Abschnitt 1 Stahlbau
  • Teil 4 Stahlbau, Stahlverbundbau – Abschnitt 2 Stahlverbundbau
  • Teil 4 Stahlbau, Stahlverbundbau – Abschnitt 5 Korrosionsschutz von Brückenseilen
  • Teil 7 Brückenbeläge – Abschnitt 1 Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungsschicht aus einer Polymerbitumen-Schweißbahn
  • Teil 9 Bauwerke – Abschnitt 1 Verkehrszeichenbrücken

Wir haben die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu den o. g. Abschnitten bis zum 3. April 2020 an das BMVI zu senden. Mittels des im geschützten Bereich hinterlegten Formulars können Sie uns bis zum 20. März 2020 Ihre Stellungnahme zusenden.

Des Weiteren können Sie das Rundschreiben der BVMB sowie die o. g. Abschnitte einsehen, nachdem Sie sich angemeldet haben.

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