Dämpfe und Aerosole aus Bitumen – Festlegung eines neuen Arbeitsplatzgrenzwertes
Entwicklung einer „Branchenlösung Bitumen“

Mit unserem Rundschreiben vom 21. November 2019 haben wir Sie darüber informiert, dass der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) am 19. November 2019 in seiner Herbstsitzung die Einführung eines Arbeitsplatzgrenzwertes für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen beschlossen hat. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie nun über die Entwicklung einer Branchenlösung Bitumen informieren.

Der festgesetzte Grenzwert in Höhe von 1,5 mg/m³ (nach Bitumenkondensat-Standard, ca. 1 mg/m³ nach Mineralölkondensat-Standard), der bei der Heißverarbeitung von Walz- und Gussasphalt einzuhalten ist, wird zunächst für einen Zeitraum von 5 Jahren ausgesetzt. In diesem Zeitraum müssen die Bauunternehmen entsprechende Maßnahmen umsetzen, sodass der neue AGW nach Ablauf der Übergangsfrist eingehalten werden kann.

Auch gilt es seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sich verstärkt mit den Einsatzmöglichkeiten von temperaturabgesenkten Asphalten zu befassen, damit entsprechende Regelungen entwickelt und auch vertraglich vereinbart werden können. Aktuell durchgeführte Messungen auf Baustellen haben gezeigt, dass unter Verwendung von temperaturabgesenktem Asphalt in Kombination mit abgesaugtem Fertiger die Einhaltung des Grenzwertes gewährleistet sein kann.

Gemeinsam mit weiteren Verbänden der Bauwirtschaft wird die BVMB in den kommenden Monaten mit Maschinenherstellern, der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) und dem Deutschen Asphaltverband (DAV) e.V. über Stufenpläne zur Einhaltung des Grenzwertes nach Ablauf der Frist diskutieren und eine Branchenlösung Bitumen erarbeiten. Ein Auftaktgespräch hierzu hat bereits vergangene Woche stattgefunden.

Ziel dieser Initiative ist es, die fachlichen Interessen der Straßenbau- und Gussasphaltunternehmen hinsichtlich des festgelegten AGW für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen und einer damit einhergehenden Übergangsfrist mit einer Stimme gegenüber dem AGS zu vertreten. Die Strategie hierzu wird dem AGS im Mai 2020 zur Freigabe vorgestellt. Im Herbst 2022 wird dem AGS in einem Zwischenbericht über die durchgeführten Maßnahmen nach dem Stufenplan aus der Branchenlösung berichtet.

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