ACHTUNG! Festlegung eines neuen Arbeitsplatzgrenzwertes für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen
Im Rahmen unserer Kooperation mit dem Deutschen Asphaltverband (DAV) e.V., erhalten wir regelmäßig Informationen von der Interessensvertretung der Asphalt herstellenden und einbauenden Industrie in Deutschland.
Aktuell liegt uns das Sonderrundschreiben 10/2019 des DAV „Dämpfe und Aerosole aus Bitumen – Festlegung eines neuen Arbeitsplatzgrenzwertes durch den Ausschuss für Gefahrstoffe – Übergangszeitraum von 5 Jahren beschlossen“ vom 20.11.2019 vor, das Sie nach Anmeldung im geschützten Bereich einsehen können.