Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 14/2019:
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege,
Ausgabe 2017 (ZTV-Baumpflege)
Mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 14/2019 vom 14. August 2019 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Obersten Straßenbaubehörden der Länder über Änderungen in der Anwendung der ZTV-Baumpflege Ausgabe 2017 der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL) informiert und darum gebeten, diese für den Bereich der Bundesfernstraßen einzuführen.
Zukünftig wird einzig die ZTV-Baumpflege Ausgabe 2017 der FLL sowohl im Bereich der Bundesfernstraßen als auch im sonstigen Landschaftsbau anzuwenden sein.
Das Rundschreiben der BVMB sowie das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 14/2019 können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.