Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 05/2019:
Anwendung und Ausschreibung von Kompakten Asphaltbefestigungen
Mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 05/2019 vom 3. Mai 2019, hat das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) im Hinblick auf eine Qualitätsverbesserung beim Asphaltstraßenbau die Länder gebeten, die Anwendung und Ausschreibung von Kompakten Asphaltbefestigungen im Bereich der Bundesfernstraßen häufiger als bisher zu nutzen.
Die im oben genannten ARS aufgeführten Regelungen bündeln die bisherigen Anwendungserfahrungen und ergänzen/präzisieren die Angaben im Technischen Regelwerk. Die Regelungen sollen sicherstellen, dass Kompakte Asphaltbefestigungen qualitätsgesichert und bundeseinheitlich ausgeschrieben und ausgeführt werden. Die Regelungen sollen außerdem dazu genutzt werden, die bisher noch begrenzt verfügbare Gerätetechnologie gleichberechtigt nachzufragen und somit mittelfristig den Verbreitungsgrad zu erhöhen.
Das Rundschreiben der BVMB sowie das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 05/2019 können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.