Technische Regeln für Arbeitsstätten "Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr - Straßenbaustellen (ASR A5.2)" in Kraft!
Die im Mai 2014 der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellten Technischen Regeln für Arbeitsstätten "Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr - Straßenbaustellen (ASR A5.2)" sind seit 21. Dezember 2018 in Kraft. An diesem Tag wurden diese im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekanntgegeben. Damit ist die ASR A5.2 als öffentliche Erläuterung zur Arbeitsstättenverordnung veröffentlicht.
Unser Rundschreiben sowie die ASR A5.2 mit Stand: Dezember 2018 können Sie einsehen, nachdem Sie sich angemeldet haben.