Deutscher Asphaltverband (DAV) e.V.: Sonderrundschreiben 9/2019
Neue Leitlinien des Deutschen Asphaltverbandes – Liefergemeinschaften im Asphalt bleiben erhalten – Erfolgreiche Abstimmung mit dem Bundeskartellamt gelungen
Im Rahmen unserer Kooperation mit dem Deutschen Asphaltverband (DAV) e.V., erhalten wir regelmäßig Informationen von der Interessensvertretung der Asphalt herstellenden und einbauenden Industrie in Deutschland. Aktuell liegt uns das Sonderrundschreiben 9/2018 des DAV „Neue Leitlinien des Deutschen Asphaltverbandes – Liefergemeinschaften im Asphalt bleiben erhalten – Erfolgreiche Abstimmung mit dem Bundeskartellamt gelungen“ vom 12.11.2018 vor, über das wir Sie in Kenntnis setzen möchten.
Unser Rundschreiben, das Sonderrundschreiben 9/2018 des DAV zu den "Neuen Leitlinien des Deutschen Asphaltverbandes" sowie die "Leitlinien für die Prüfung der kartellrechtlichen Zusändigkeiten von Arbeits- bzw. Liefergemeinschaften (Stand: September 2018)" können Sie einsehen, nachdem Sie sich angemeldet haben.