1. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M 13)

2. Richtlinien zum Planungsprozess und für einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau, Ausgabe 2012 (RE 2012); Berücksichtigung der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 bei der Gesamtabwägung im Rahmen der lärmtechnischen Untersuchung für Wandhöhen ab 5,0 m, die nicht ohne weiteres zugänglich sind

1. Mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 25/2016 vom 2. November 2016 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Änderungen, Ergänzungen und Erläuterungen zu den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M 13) veröffentlicht. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte dem ARS 25/2016, das Sie downloaden können, nachdem Sie sich angemeldet haben.

2. Mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 24/2016 vom 2. November 2016 hat das BMVI Regelungen mit Blick auf die Errichtung von Lärmschutzbauwerken mit Wandhöhen ab 5,0 m veröffentlicht. Das Rundschreiben enthält Hinweise hinsichtlich der Berücksichtigung der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 bei der Gesamtabwägung im Rahmen der lärmtechnischen Untersuchung für Wandhöhen ab 5,0 m, die nicht ohne weiteres zugänglich sind. Das entsprechende Allgemeine Rundschreiben können Sie downloaden, nachdem Sie sich angemeldet haben.

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