Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe durch Arbeit für junge erwachsene Flüchtlinge und erwerbsfähige Leistungsberechtigte (STAFFEL)“
Am 31. Mai 2016 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Förderrichtlinie für das Bundesprogramm STAFFEL veröffentlicht. Ziel dieser Richtlinie ist, erwerbsfähige, leistungsberechtigte Flüchtlinge und andere Leistungsberechtigte im Rechtskreis SGB II zwischen 25 und 35 Jahren an Beschäftigung oder Ausbildung heranzuführen und langfristig in den Arbeitsmarkt sowie in die Gesellschaft zu integrieren. Für einen befristeten Zeitraum von maximal zwölf Monaten werden Arbeitsverhältnisse gefördert, die mit jungen erwachsenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Rechtskreis SGB II (anerkannten Flüchtlingen und anderen Leistungsberechtigten, deren Vermittlung erschwert ist), besetzt werden.
Die Förderrichtlinie ist am 7. Juni 2016 in Kraft getreten und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2018 außer Kraft.
Details der Förderrichtline, wie z. B. Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen sowie Informationen zum Antragsverfahren entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung vom 6. Juni 2016.