Nachhaltigkeits-Gesetze und Berichtspflichten – Was auf Bauunternehmen zukommt
Online-Informationsveranstaltung der BVMB in Kooperation mit JK Consulting
Nachhaltigkeit ist nicht nur in aller Munde, auch die Gesetzgeber in Berlin und Brüssel sind aktiv. Schon heute und erst recht in den nächsten Jahren kommen neue Gesetze, Richtlinien und Verordnungen rund um Nachhaltigkeitsberichtspflichten, Lieferketten und Taxonomie auf Unternehmen zu. Das gilt auch für Bauunternehmen. Viele dieser Berichtspflichten betreffen zunächst große, meist börsennotierte Unternehmen. Aber schon in wenigen Jahren werden viele Regelungen auch mittlere, kleinere und fami-liengeführte Unternehmen betreffen. Und wenn nicht direkt, dann indirekt als Partner und Zulieferer von größeren Unternehmen.
Es gilt also, sich rechtzeitig darauf vorzubereiten. Denn dann ist der Aufwand überschaubar. Gleichzeitig kann die frühzeitige Entwicklung einer eigenen Nachhaltigkeitsstrategie auch Chancen bieten. Sei es bei der Entwicklung neuer Produkte, Märkte und Geschäftsmodelle. Sei es als komparativer Vorteil gegenüber Wettbewerbern oder als Unterscheidungsmerkmal beim Auftraggeber und Kunden. Auch für die Bindung der eigenen Mitarbeiter und die Attraktivität gegenüber potenziellen Bewerbern kann eine klare Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens gewinnbringend sein. Für den Kapitalmarkt, unabhängig ob Fremd- oder Ei-genkapital, ist Nachhaltigkeit schon längst ein wichtiges Kriterium. Es spricht also vieles dafür, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Wir möchten uns an dieser Stelle nochmals für die rege Beteiligung und die hohe Anzahl an Teilnehmenden bedanken.
Die Präsentation mit weiteren Informationen zur vergangenen Veranstaltung mit Herrn Jens Kürten können Sie einsehen, nachdem Sie sich im geschützten Bereich angemeldet haben.